Object : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

477

5.  Kap.  Aufgabe  und  Methode  der  politischen  Oekonomik.
Tie  Stellung  eines  von  ollen  Theorien  vollkommen  abstrahirenden  Beobachters, ­
  der  von  nichts  als  von  ökonomischen  Taten  und  Verhältnissen  weiß,
läßt  sich  unter  keinen  Umständen  aufreckt  erhalten.  Läßt  man  sich  nicht  von
den  Principien  des  christlichen  Sittengesetzes  leiten,  so  muß  man  denen  irgend
einer  andern  Ethik  folgen,  eingebildete  Anschauungen  über  die  politische  und
ökonomische  Entwicklung  zur  Richtschnur  nehinen  und  denselben  die  Thatsachen
anpassen,  so  gut  es  eben  geht.  So  haben  es  Auguste  Comte  in  der  ersten
und  Herbert  Spencer  in  der  zweiten  Hälfte  unseres  Jahrhunderts  gemacht,
und  das  Beispiel  dieser  Gelehrten  hat  nur  zu  oft  Nachahmung  gesunden.
Es  darf  also  die  Methode  unserer  Wissenschaft  weder  ausschließlich  empirischer ­
  noch  rein  deductiver  Natur  sein.  Bei  der  Begründung  der  Urtheile
über  die  Berechtigung  der  Zustände  und  die  Gerechtigkeit  und  die  Zweckmäßigkeit ­
  der  Maßregeln  muß  sowohl  die  inductive  als  die  deductive  Art  der
Schlußfolgerung  zur  Anwendung  gelangen.  Man  hat  nicht  minder  von  der
Beobachtung  der  Thatsachen  als  von  ethischen  Doctrinen  auszugehen,  seine
Behauptungen  in  den  einen  Fällen  durch  detaillirte  Untersuchungen  über  das
Familienleben,  die  Verhältnisse  in  den  Fabriken,  die  Zustände  in  den  verschiedenen ­
  Staaten,  in  den  andern  durch  den  Hinweis  auf  die  Natur  und
die  Pflichten  des  Menschen  zu  begründen.  Wir  haben  einerseits  Erscheinungen,
die  den  Doctrinen  entsprechen,  und  andererseits  Doctrinen,  welche  den  zu  erklärenden ­
  Lebensverhältnissen  entsprechen,  auszuwählen  und  die  Theorie  mittelst
der  Geschichte  wie  die  Geschichte  mit  Hilfe  der  Toctrin  zu  controlliren.  So
muß  man  sich  stets  davor  hüten,  die  Grundsätze  der  Logik  zu  verletzen,  willkürliche ­
  Hypothesen  aufzustellen,  kühne  Anwendungen  eingebildeter  Ideen  auf
das  wirkliche  Leben  zu  machen  und  durch  einfache  Aneinanderreihung  einzelner
Thatsachen  zu  falschen  Schlüssen  zu  gelangen.
Hätte  man  sich  diese  Regeln  gegenwärtig  gehalten,  so  würde  eine  ganze
Ņeihe  von  Streitigkeiten  über  die  ökonomischen  Doctrinen  vermieden  worden
sein.  Leider  ist  das  aber  vielfach  nicht  geschehen.  Die  historische  Schule  begnügte ­
  sich  nicht  damit,  nachzuweisen,  daß  viele  Lehren  der  sogen,  klassischen
schule  willkürliche  Hypothesen  seien  oder  sich  als  eine  ungerechtfertigte  Ausdehnung ­
  der  Wahrnehmungen  an  den  Londoner  Börsenmännern  auf  die  Menschen
Şr  Zeiten  darstellten.  Sie  ging  weiter,  läugnete  überhaupt  das  Bestehen  allgemeiner ­
  Gesetze  und  erklärte  alle  wirtschaftlichen  Lehren  für  relativ  und  auf  eine
gewisse  Zeit  beschränkt,  jedoch  ganz  mit  Unrecht,  da  ein  großer  Theil  der  naturwissenschaftlichen ­
  und  psychologischen  Fundamentalsätze,  auf  denen  die  Wirtschaftswissenschaft ­
  beruht,  allerorten  und  zu  allen  Zeiten  wahr  ist  und  diese  Sätze
slll t  alle  Menschen  Anwendung  finden.  Die  allgemeinen  Gesetze  der  Ethik
klagen  sogar  sämtlich  den  Charakter  des  Absoluten  und  Unveränderlichen  an
sich.  Der  Irrthum  der  sogen,  klassischen  Volkswirtschaftslehrer  bestand  gewiß
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.