IX. Rechtsauskunftsstelle.
D ie Rechtsauskunftsstelle erteilt Auskunft in allen Fragen des
bürgerlichen und des öffentlichen Rechts, namentlich des Steuerund
Versicherungswesens. Sie gewährt Unterstützung bei Abfassung
von Eingaben und Beschwerden, sowie bei Einlegung von
Rechtsmitteln. Sprechstunde findet wöchentlich zweimal
statt bei steigender Benutzung. Die Auskünfte
erteilt ein juristisch gebildeter
Beamter des Hauses.
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