Full text : An Introduction to the theory of statistics

IX.  Rechtsauskunftsstelle.

D ie  Rechtsauskunftsstelle  erteilt  Auskunft  in  allen  Fragen  des
bürgerlichen  und  des  öffentlichen  Rechts,  namentlich  des  Steuerund
  Versicherungswesens.  Sie  gewährt  Unterstützung  bei  Abfassung ­
  von  Eingaben  und  Beschwerden,  sowie  bei  Einlegung  von
Rechtsmitteln.  Sprechstunde  findet  wöchentlich  zweimal
statt  bei  steigender  Benutzung.  Die  Auskünfte
erteilt  ein  juristisch  gebildeter
Beamter  des  Hauses.

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