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Wie die Tabelle zeigt, ist der niedrigste Satz für
Strom zu Beleuehtungszwecken 3,3 cts. pro KWSt.
(Genf), der höchste 28 cts. (Baden), der niedrigste Satz
für Strom zu Kraftzwecken 0,75 cts. (Winterthur), der
höchste Satz 20 cts. (Baden). Innerhalb dieser Grenzen
linden sich zwischen den einzelnen Werken die ver
schiedenartigsten Sätze, besonders bei den Privatgesell
schaften. Im Mittel kostet der Strom für Beleuchtungs
zwecke pro KWSt. 5-7 cts. und der Strom für Kraft
zwecke pro KWSt. 2—4 cts.
Der Berechnung von Strom für Beleuchtungszwecke
liegt mehrfach ein Pauschaltarif zugrunde. Der Pauschal
satz ist alsdann unbekümmert um die wirkliche Brenn
dauer zu entrichten; Preisabstufungen werden nach
Verwendungszweck (Beleuchtung von Wohn- und Schlaf
zimmern oder von Kellern und Ställen usw.) und nach
Grösse des durchschnittlichen Bedarfs des einzelnen
Konsumenten vorgenommen. In Städten sind meistens
Elektrizitätszähler aufgestellt. Diese ermöglichen eine
exaktere Berechnung der wirklichen Stromentnahme,
was sowohl im Interesse der Elektrizitätswerke, als auch
im Interesse der Stromverbraucher liegt.
Bei Strom für Kraftzwecke ist auch die Berechnung
nach PS. pro Jahr statt nach KWSt. üblich, mit gleitender
Preisskala nach durchschnittlicher Dauer der Belastung.
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Be-
messungssysteme und laxenarten stellt Prof. Wyssling-
Generalsekretär des Schweiz. Elektrotechnischen Vereins,
in seiner Schrift „Die 1 arile Schweizerischer Elektri
zitätswerke für den Verkaul elektrischer Energie“
(Zürich 1904) zusammen.