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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
muß die moderne JFinanzwirtschaft und Finanzpolitik eingestehen,
daß sie nicht imstande waren, ein solches Symptom zu entdecken,
welches ein genaues Bild von der Leistungsfähigkeit bietet. Nur
durch ein verwickeltes Steuersystem, das die verschiedensten Mo
mente in Betracht zieht, ist es möglich, einigermaßen der Leistungs
fähigkeit auf die Spur zu kommen. Bei den Ertragssteuern unter
sucht die Finanz den Ertrag der einzelnen Produktionszweige,
dies ergänzt sie mittels der Erforschung des Einkommens und des
Vermögens, erforscht im Verkehr die Entstehung der Einkommens
partikelchen, um endlich auch die Erscheinungen des Konsums in
ihr Beobachtungsfeld zu ziehen. Hierzu kommt dann noch die Be
steuerung der Erbschaften, des akzidentellen Vermögenszuwachses usw.
Nur durch ein solches, auf die verschiedensten Momente sich er
streckendes Verfahren gelingt es einigermaßen die Leistungsfähigkeit
der einzelnen Individuen zu erfassen. Nun ist es nicht zu leugnen,
daß die Feststellung der relativen Leistungsfähigkeit von Staaten
kein leichteres Problem ist. Wenn in der Steuer die Leistungs
fähigkeit der Staatsbürger zum Ausdruck kommt, so könnte auch
die relative Zahlungsfähigkeit der einzelnen Staaten in deren Steuer
leistungen ausgedrückt sein. Doch kommt hier der Umstand in
Betracht, daß ja die Staaten nicht in gleichem Maße gezwungen sind,
die Leistungsfähigkeit ihrer Bürger in Anspruch zu nehmen. Die
Steuerleistung könnte also nur dann als verläßlicher Maßstab für
die Leistungsfähigkeit der einzelnen Staaten betrachtet werden, wenn
die einzelnen Staaten in gleichem Maße die Leistungsfähigkeit ihrer
Staatsbürger in Anspruch nehmen müßten. Auch in diesem Falle
wäre noch eine wichtige Bedingung, daß auch das Steuersystem
das gleiche sei, da ansonst hinsichtlich der gleichmäßigen Inan
spruchnahme keine sichere Orientierung möglich wäre. Die Schätzung
der Leistungsfähigkeit verschiedener Staaten auf Grund der Steuer
leistung setzt demnach voraus: 1. die gleiche Inanspruchnahme der
Staatsbürger; 2. die Gleichheit des Steuersystems und der Steuer
verwaltung der betreffenden Staaten; 3. die Ausdehnung der Ver
gleichung auf die gesamten, also direkten und indirekten Steuern.
Da nun aber diese Voraussetzungen kaum zu finden sind, so kann
die Steuerleistung kein verläßliches Bild von der relativen Leistungs
fähigkeit der einzelnen Staaten bieten.
Auf ihren einfachsten Ausdruck reduziert, ist die Frage der
Verteilung der Matrikularbeiträge die Frage der Lastenverteilung
nach dem Kräfteverhältnis. Diese Frage ist dieselbe, mag es sich
um ganze Staaten, um einzelne Teile von Staaten oder gar um die
einzelnen Staatsbürger handeln. Wer wollte behaupten, daß die