Contents: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
muß die moderne JFinanzwirtschaft und Finanzpolitik eingestehen, 
daß sie nicht imstande waren, ein solches Symptom zu entdecken, 
welches ein genaues Bild von der Leistungsfähigkeit bietet. Nur 
durch ein verwickeltes Steuersystem, das die verschiedensten Mo 
mente in Betracht zieht, ist es möglich, einigermaßen der Leistungs 
fähigkeit auf die Spur zu kommen. Bei den Ertragssteuern unter 
sucht die Finanz den Ertrag der einzelnen Produktionszweige, 
dies ergänzt sie mittels der Erforschung des Einkommens und des 
Vermögens, erforscht im Verkehr die Entstehung der Einkommens 
partikelchen, um endlich auch die Erscheinungen des Konsums in 
ihr Beobachtungsfeld zu ziehen. Hierzu kommt dann noch die Be 
steuerung der Erbschaften, des akzidentellen Vermögenszuwachses usw. 
Nur durch ein solches, auf die verschiedensten Momente sich er 
streckendes Verfahren gelingt es einigermaßen die Leistungsfähigkeit 
der einzelnen Individuen zu erfassen. Nun ist es nicht zu leugnen, 
daß die Feststellung der relativen Leistungsfähigkeit von Staaten 
kein leichteres Problem ist. Wenn in der Steuer die Leistungs 
fähigkeit der Staatsbürger zum Ausdruck kommt, so könnte auch 
die relative Zahlungsfähigkeit der einzelnen Staaten in deren Steuer 
leistungen ausgedrückt sein. Doch kommt hier der Umstand in 
Betracht, daß ja die Staaten nicht in gleichem Maße gezwungen sind, 
die Leistungsfähigkeit ihrer Bürger in Anspruch zu nehmen. Die 
Steuerleistung könnte also nur dann als verläßlicher Maßstab für 
die Leistungsfähigkeit der einzelnen Staaten betrachtet werden, wenn 
die einzelnen Staaten in gleichem Maße die Leistungsfähigkeit ihrer 
Staatsbürger in Anspruch nehmen müßten. Auch in diesem Falle 
wäre noch eine wichtige Bedingung, daß auch das Steuersystem 
das gleiche sei, da ansonst hinsichtlich der gleichmäßigen Inan 
spruchnahme keine sichere Orientierung möglich wäre. Die Schätzung 
der Leistungsfähigkeit verschiedener Staaten auf Grund der Steuer 
leistung setzt demnach voraus: 1. die gleiche Inanspruchnahme der 
Staatsbürger; 2. die Gleichheit des Steuersystems und der Steuer 
verwaltung der betreffenden Staaten; 3. die Ausdehnung der Ver 
gleichung auf die gesamten, also direkten und indirekten Steuern. 
Da nun aber diese Voraussetzungen kaum zu finden sind, so kann 
die Steuerleistung kein verläßliches Bild von der relativen Leistungs 
fähigkeit der einzelnen Staaten bieten. 
Auf ihren einfachsten Ausdruck reduziert, ist die Frage der 
Verteilung der Matrikularbeiträge die Frage der Lastenverteilung 
nach dem Kräfteverhältnis. Diese Frage ist dieselbe, mag es sich 
um ganze Staaten, um einzelne Teile von Staaten oder gar um die 
einzelnen Staatsbürger handeln. Wer wollte behaupten, daß die
	        
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