fullscreen: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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Anmerkungen des Einsenders: „Es ist anzunehmen, 
daß von den angeordneten Zwangsverwaltungen 15 bis 
20 Prozent vor oder kurz nach der Besitzergreifung durch 
den Zwangsverwalter aufgehoben worden sind. 
Ich amtierte nur bis 1908." 
31. Frankfurt n. Main: Zwangsverwalter G. schreibt: 
„Von den meiner Verwaltung unterstellten Grund 
stücken war über die Mieten verfügt, oder. dieselben waren 
gepfändet: im Jahre 1906 in 60 Proz. aller Fälle, 1907 in 
50 Proz., 1908 in 50 Proz., 1909 in 50 Proz., 1910 in 
60. Proz., 1911 in 60 Proz. und 1912 in 50 Proz. 
In den Jahren 1906—1909 lagen hauptsächlich bei den 
Neubauten, die vielfach noch nicht ganz fertig und meistens 
nur teilweise bewohnt waren, Verfügungen über die Mieten 
vor. Diese Häuser waren meistens von unbemittelten 
Bauunternehmern (Handwerkern aller Art) in Angriff ge 
nommen worden." 
32. Frankfurt a. Main: Zwangsvcrwalter W. schreibt: 
„Ich beeile mich, Ihre Anfrage dahin zu beantworten, 
daß mindestens bei zwei Dritteln meiner Verwaltungen 
Zessionen und Mietspfändungei: angetroffen wurden. Daß 
die vorgenannten Verfügungsrechte, ob sie unlautere Mani 
pulationen darstellen oder nicht, eine bedeutende Schädigung 
der Hypotheken-Gläubiger involvieren, steht außer jedem 
Zweifel, um so mehr, da der zweite oder letzte Hypothekar- 
Gläubiger in den meisten Fällen auch Ersterer ist." 
33. Frankfurt a. O>: Der Grund- und Hausbcsitzrr- 
verein schreibt: 
„Nach Unisrage bei den hiesigen Zwangsverwaltern 
haben wir festgestellt, daß die in den letzten drei Jahren 
vorgekommenen Verfügungen über Mieten auf Grund 
rechtlicher Titel erfolgten, sogenannte Schiebungen kanten 
nicht vor." 
34. Görlitz: Zwangsverwnltcr H. schreibt: 
„Die Zahl der von mir besorgten Zwangsverwaltungen 
betrug über 100. Dabei lagen fast ohne Ausnahme Ver 
fügungen über die Mieten vor." 
35. Görlitz: Zwangsvcrwalter H. schreibt: 
„Ich führte 60 Zwangsverwaltungen durch. In den 
meisten Fällen lagen Pfändungen oder Abtretungen der 
Mieten vor."
	        
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