fullscreen: Die Theerfarben-Fabriken der Herren Meister, Lucius & Brüning zu Höchst a. Main, in sanitärer und socialer Beziehung

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Sämmtliche Arbeiter sind bei der Magdeburger allgemeinen Versicherungs- 
Actien-Gesellschaft gegen alle Verletzungen versichert und zwar in 3 Gruppen: 
1. Gruppe für Arbeiter mit einem Wochen lohn bis zu M. 12. mit M. 3000 
pro Kopf. 
2. Gruppe für Arbeiter mit einem Wochenlohn zwischen 12 und 18 M. mit 
M. 4500 pro Kopf. 
3. Gruppe für Arbeiter mit einem Wochenlohn über 18 M. mit M. 6750 pro Kopf. 
Ausser den Arbeitern sind von Seiten der Fabrik auch sämmtliche Aufseher 
und Beamten mit entsprechend höheren Summen versichert. 
An Prämien wurden hierfür im Jahre 1879 von der Fabrik bezahlt M. 11179, 
während die Versicherungsgesellschaft an Verpflegungskosten nur ca. M. 5000 zu 
vergüten hatte. 
Gehen wir nunmehr nach diesen mehr allgemeinen Betrachtungen zu unsern 
speciellen Fragen über, so kommen wir zuerst zu der 
II. Fürsorge für den gesunden Arbeiter. 
Hier hätten wir, — da über die Einrichtungen der Fabrik-Räume, 
deren Ventilation etc. bereits das Nöthige gesagt ist, — die Arbeits 
zeit und den Arbeitslohn, die Arbeiter-Wohnungen, die Menage und 
die Bäder in Betracht zu ziehen. 
1) Die Arbeitszeit. 
Was die Arbeitszeit betrifft, so beginnt dieselbe stets Morgens um 6 Uhr 
und endet Nachmittags um 5 Uhr. Pausen sind zum Frühstücke eine halbe Stunde, 
Lohn-Ver- 
Unter 
2 M. 
2.00. 
2.10. 
2.20. 
2.30. 
2.40. 
2.50. 
2.60. 
2.70. 
2.80. 
2.90. 
3. 
3.10. 
Maurer 
Mechan. Werk 
stätte 
Fuhrwesen... 
llofarbeiter .. 
Schlosser und 
Heizer 
Expedition, 
Färberei und 
Lager 
Anilinfabrik . 
Alizarinfabrik 
9 
2 
1 
9 
1 
9 
3 
1 
2 
7 
4 
1 
3 
1 
4 
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1 
7 
23 
2 
2 
14 
3 
3 
1 
2 
G 
1 
8 
149 
7 
2 
26 
2 
9 
46 
49 
6 
4 
4 
25 
13 
1 
5 
8 
4 
19 
38 
5 
4 
2 
5 
14 
49 
2 
1 
5 
1 
4 
5 
13 
14 
14 
6 
9 
3 
8 
12 
4 
3 
1 
7 
1 
31 
t 
5 
43 1 31 
174 
134 
52 
75 
79 
31 
66 
16 
49 
und zwar für die eine Hälfte der Arbeiter von 8 — und für die andere von 
^29—9 Uhr, und Nachmittags eine ganze Stunde von 12 — 1 resp. 1—2 Uhr 
zum Mittagessen. Es wird somit im Ganzen 9* j Stunden gearbeitet. Eine Pause 
für den Nachmittagskaffee gibt es nicht ; dafür wird bereits um 5 Uhr geschlossen. 
Wo Tag und Nacht gearbeitet werden muss, geht die Arbeitsschichte von 6—6 
Uhr, und wird die Ueberstunde mit lOpCt. Lohn-Zuschlag vergütet. Ausserdem 
geniesst die Nachtschichte einen weiteren Zuschlag von 10 pCt. des Lohnes. Ac- 
cord-Arbeit ist sehr selten , weil die Eigenthümlichkeit der Fabrikationen nur in 
Ausnahmefallen eine solche gestattet. 
Die Arbeitszeit ist demnach den meisten andern Fabriken gegenüber eine 
kurze. Die Herren Meister. Lucius & Brüning gingen hierbei von der Ansicht 
fius, dass eine solche etwas verkürzte Arbeitszeit die Leistungsfähigkeit der Ar 
beiter erhöhe, und dass somit an Arbeitskraft gewonnen werde, was an Arbeitszeit 
verloren gehe. Ausserdem gebietet auch die bei vielen Arbeitern nicht unbe 
trächtliche Entfernung ihres Wohnortes von der Fabrik eine auf das Möglichste 
beschränkte Arbeitszeit. Ausser an Sonntagen ruht die Arbeit an: Neujahr. 
Charfreitag, Ostern, Himmelfahrtstag, Pfingsten, Frohnleichnamstag, Weihnach 
ten. sowie an dem Sedanstag. An Wahltagen erhalten die Arbeiter auf ihr Ver 
langen den für Ausübung ihres Wahlrechtes nöthigen Urlaub. 
2) Die Arbeitslöhne. 
Der Arbeitslohn variirt pro Tag zwischen 1 M. und 5 M. 20 Pf. Eine ge 
naue Löhnung von 876 Arbeitern enthält Tab. D. 12. An dem Sedanstage er 
halten die Arbeiter ihren vollen Lohn; bei den Reichstagswahlen dürfen dieselben 
die Fabrik eine Stunde früher verlassen, ohne dass der Lohn dadurch verkürzt 
wird. Bei den Landtags- und Gemeinde wählen hängt die Beurlaubung, 
Welche speciell nachgesucht werden muss, von dem Stande der Arbeit ab. 
• • Tab. I) Î2. 
1‘ältn isse. 
3.20. 
3.30.3,40. 
! 
3..50. 
3.60. 
3.70. 
3,80. 
4.90. 
4. 
4.10.4.20. 
4,30. 
4 40. 
4.50. 
5. 
5 20. 
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