Full text: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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Staaten von Amerika vom 24. Juli 1897“ ermäßigte Zoll 
sätze bewilligt, da nach seiner Ansicht „gegenseitige gleich 
wertige Zugeständnisse zugunsten von Erzeugnissen der 
Vereinigten Staaten von Amerika erlangt sind“. Es kommen 
bei den Deutschland konzedierten Ermäßigungen zumeist 
unwesentliche Einfuhr-Objekte in Betracht unwesentlich 
gegenüber der von uns bei diesem Anlaß ein für allemal 
festgestellten Tatsache, daß wir die seither gewissermaßen 
als selbstverständliche Folge der historischen Entwicklung 
der deutsch-amerikanischen Handelsbeziehungen gewähr 
leistete einwandfreie Meistbegünstigung künftig nur auf Grund 
von Leistung und Gegenleistung anzuerkennen bereit sind. 
In dem Abkommen heißt es nämlich: „Als Gegenleistung 
sichert die kaiserlich deutsche Regierung den Erzeug 
nissen der Vereinigten Staaten von Amerika bei der Einfuhr 
nach Deutschland diejenigen Zollsätze zu, welche durch die 
in den Jahren 1891—1894 zwischen Deutschland einerseits 
und Belgien, Italien, Österreich-Ungarn, Rumänien, Ruß 
land, Schweiz und Serbien anderseits abgeschlossenen 
Handelsverträge diesen Ländern zugestanden worden 
sind.“ 
Deswegen vermisse ich in der Washingtoner Zu 
sammenstellung den Originalwortlaut des Abkommens von 
1900 nur ungern — eine allgemeinere Kenntnis dieses 
Aktenstückes wäre auf der andern Seite des Ozeans oft 
recht nützlich, würde man doch erst hierdurch volle Klar 
heit darüber gewinnen, welch guten Kunden man an 
Deutschland eventuell verlieren könnte, falls die „Gegen 
leistung“ drüben vernachlässigt und außer acht gelassen 
würde und Deutschland das Abkommen kündigte. In allen 
Artikeln, bei denen durch das Abkommen von 1900 die 
Zollsätze zugunsten Deutschlands vermindert worden sind, 
erreichte die deutsche Ausfuhr nach der Union in 1901
	        
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