fullscreen : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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bestreiten  wollen.  Der  Grundsatz  des  möglichst  gerechten  Ausgleichs ­
  in  der  Teilung  des  Ertrages  nach  Maßgabe  des  Werteinsatzes ­
  ist  einzig  und  allein  nicht  nur  faktisch  das  treibende  Motiv
in  der  Arbeitnehmerpsyche,  sondern  auch  der  Weg  des  Fortschritts,
der  doch  allein  einer  Entwicklung  Berechtigung  gibt  und  gerade
dann,  wenn  die  Gewerkschaften  glauben,  nicht  die  Gleichberechtigung ­
  von  Kapital  und  Arbeit  erstreben  zu  sollen,  sondern  der
Arbeit  erhöhte  Berechtigung  zuerkennen  zu  müssen,  gerade  dann
kann  die  Basis  des  Rechts  allein  die  gerechte  Verteilung
des  Ertrages  nach  Maßgabe  des  Werteinsatzes  sein.  Jedes  Streben ­
  nach  dem  Gute  eines  anderen  oder  nach  dem  Ertrage  dessen
ist  a  priori  als  unmoralisch  zu  verwerfen  und  eine  wirtschaftliche
Bewegung  auf  solcher  Grundlage  verdient  die  Gegnerschaft  aller
rechtlich  Denkenden  in  der  Unternehmer-  wie  in  der  Arbeiterschaft. ­
  Es  ist  erfreulich,  festzustellen,  daß  auch  hier  Theorie  und
Praxis  der  Gewerkschaften  verschieden  sind  und  die  Praxis  ist
doch  das  Wertvollere.
Den  vierten  Punkt  möchte  ich  vorweg  behandeln,  weil  in  dem
dritten  der  Kernpunkt  des  Problems  liegt,  auf  das  ich  mit  diesen
Ausführungen  hinauskommen  wollte.  Dabei  kann  ich  mich  uneingeschränkt ­
  auf  den  Standpunkt  der  Gewerkschaften  stellen,
daß  diese  Scheu  als  Motiv  zur  Arbeiterzersplitterung  kein
Fundament  zur  Gewinnbeteiligung  bilden  darf,  sowie  daß
die  Gewerkschaften  heute  zu  fest  stehen,  als  daß  auch  nur  die  Möglichkeit ­
  der  Lockerung  ihres  Gefüges  oder  überhaupt  eines  Einflusses ­
  durch  derartige  Absichten  bestände.  Aber  auch  die  diesbezüglichen ­
  Absichten  von  Unternehmern  sind  nicht  durchaus
und  unter  allen  Umständen  als  unmoralisch  zu  verdammen,  denn
erstens  müßten  gerade  die  Gewerkschaften  als  Kampforganisation
auch  ihren  Gegnern  die  Inanspruchnahme  von  Kampfmitteln  zubilligen, ­
  zweitens  aber  war  das  Bestreben  von  Unternehmern,  ihren
Betrieb  vom  gewerkschaftlichen  Einfluß  freizuhalten,  wenigstens
in  der  Mehrzahl  der  Fälle  von  patriarchalischen  Gesichtspunkten
aus  diktiert  aus  dem  Bestreben  im  guten  Glauben  heraus,  für  ihre
Arbeiter  als  Familie  für  sich  besser  sorgen  zu  können  als  für  fremde,
einer  bewußt  und  gewollt  gegnerischen  Organisation  angehörige
Arbeiter.  Letzten  Endes  sind  auch  die  gewerkschaftlichen  Mittel
nicht  immer  ein  Segen  für  das  Allgemeinwohl,  dem  sich  Unternehmer ­
  wie  Arbeiter  unter  allen  Umständen  gerechterweise  unterordnen ­
  müssen  und  das  als  Prinzip  auch  von  allen  Seiten  anerkannt
und  gestützt  wird.
            
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