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bestreiten wollen. Der Grundsatz des möglichst gerechten Ausgleichs
in der Teilung des Ertrages nach Maßgabe des Werteinsatzes
ist einzig und allein nicht nur faktisch das treibende Motiv
in der Arbeitnehmerpsyche, sondern auch der Weg des Fortschritts,
der doch allein einer Entwicklung Berechtigung gibt und gerade
dann, wenn die Gewerkschaften glauben, nicht die Gleichberechtigung
von Kapital und Arbeit erstreben zu sollen, sondern der
Arbeit erhöhte Berechtigung zuerkennen zu müssen, gerade dann
kann die Basis des Rechts allein die gerechte Verteilung
des Ertrages nach Maßgabe des Werteinsatzes sein. Jedes Streben
nach dem Gute eines anderen oder nach dem Ertrage dessen
ist a priori als unmoralisch zu verwerfen und eine wirtschaftliche
Bewegung auf solcher Grundlage verdient die Gegnerschaft aller
rechtlich Denkenden in der Unternehmer- wie in der Arbeiterschaft.
Es ist erfreulich, festzustellen, daß auch hier Theorie und
Praxis der Gewerkschaften verschieden sind und die Praxis ist
doch das Wertvollere.
Den vierten Punkt möchte ich vorweg behandeln, weil in dem
dritten der Kernpunkt des Problems liegt, auf das ich mit diesen
Ausführungen hinauskommen wollte. Dabei kann ich mich uneingeschränkt
auf den Standpunkt der Gewerkschaften stellen,
daß diese Scheu als Motiv zur Arbeiterzersplitterung kein
Fundament zur Gewinnbeteiligung bilden darf, sowie daß
die Gewerkschaften heute zu fest stehen, als daß auch nur die Möglichkeit
der Lockerung ihres Gefüges oder überhaupt eines Einflusses
durch derartige Absichten bestände. Aber auch die diesbezüglichen
Absichten von Unternehmern sind nicht durchaus
und unter allen Umständen als unmoralisch zu verdammen, denn
erstens müßten gerade die Gewerkschaften als Kampforganisation
auch ihren Gegnern die Inanspruchnahme von Kampfmitteln zubilligen,
zweitens aber war das Bestreben von Unternehmern, ihren
Betrieb vom gewerkschaftlichen Einfluß freizuhalten, wenigstens
in der Mehrzahl der Fälle von patriarchalischen Gesichtspunkten
aus diktiert aus dem Bestreben im guten Glauben heraus, für ihre
Arbeiter als Familie für sich besser sorgen zu können als für fremde,
einer bewußt und gewollt gegnerischen Organisation angehörige
Arbeiter. Letzten Endes sind auch die gewerkschaftlichen Mittel
nicht immer ein Segen für das Allgemeinwohl, dem sich Unternehmer
wie Arbeiter unter allen Umständen gerechterweise unterordnen
müssen und das als Prinzip auch von allen Seiten anerkannt
und gestützt wird.