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sich jedoch getäuscht. Infolge unredlicher Handlungen der
Beamten fielen die Einnahmen von Jahr zu Jahr. Im Jahre
1826 hat man deshalb die Frage der Getränkeregie von
neuem erörtert. Von allen Vorschlägen kamen nur zwei
in Betracht, und zwar: Pacht und Akzise. Kankrin war der
Anhänger der Getränkepacht, und er ist schließlich mit seiner
Meinung gegen die der Opposition durchgedrungen 1 ). Die
Getränkepacht wurde denn auch am 1. Januar 1827 wieder
eingeführt. Das muß jedoch als ein großer Mißgriff Kankrins
bezeichnet werden. Doch hat er in seiner irrtümlichen An
sicht bezüglich dieser Pacht seine ganze Ministerzeit hin
durch hartnäckig festgehalten. Eine Abweichung davon
bildet nur die Getränke-Akzise, welche vom 11. November
1834 ab in Transkaukasien erhoben wurde. 2 )
Zwecks Vermehrung der Einnahmen ist im Jahre 1838
die Tabak-Akzise eingeführt worden. 8 ) Das ist auch die
einzige neue Auflage, welche Kankrin überhaupt bewirkt
hat, da neue Auflagen seiner Meinung nach möglichst ver
mieden werden sollten.
Trotz aller der oben erwähnten Maßnahmen hat Kankrin
jedoch nicht vermocht, das Budget vor Störungen zu be
wahren. Infolge von Mißernten und Kriegen, doch »auch
-- wie er selbst sagt — weil die gespannte Finanzlage nicht
erlaubte, in guten Jahren Reservefonds für ungünstige Jahre
zu bilden« (ein Umstand, auf den er wiederholt hingewiesen
hat), traten in einigen Jahren, so besonders 1834, 1835, 1841
und 1842, Defizite zutage, welche durch verschiedene An
leihen gedeckt werden mußten. 4 )
Vergleicht man aber die Budgets z. B. von 1827 und
von 1843, so bemerkt man immerhin, daß die Einnahmen
von 1843 im Vergleich mit 1827 ziemlich gestiegen sind.
So beträgt der Zuwachs im Jahre 1843 gegen 1827 (in
runden Zahlen): i)
i) Bl. I. 143/4. — 2) Bl. I. 171/2. — «) Bl. I. 192. — <) Übers. 69-72.