thumbs: Finanzwissenschaft

&_ 4 4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Jahre 1697 sich auch auflehnte, doch niedergeschlagen wurde; im 
Jahre 1703 bricht der von Räkoczy geführte Aufstand aus; der 
Anhang Räkoczy’s war die misera contribuens plebs. Nach 
dem Szatmärer Friedensschluß (1712), mit dem diese Periode 
abschließt, ist auf dem Gebiete des Steuerwesens eine weitere De- 
terioration zu verzeichnen; der Adel will von allen Lasten befreit 
werden und verfolgt mit wildem Fanatismus jeden, der hiergegen 
protestiert. Auch die Bestrebungen Josefs II. führten zu keinem 
Resultate. Diese Hartnäckigkeit der Stände wirkte auch auf das 
Verfassungsleben zurück, denn das Steuerbewilligungsrecht der 
Stände wurde nun bekämpft und ‚die . Ständeversammlung wurde 
Jahrzehnte hindurch nicht einberufen. Freilich hat dieser Kampf 
der Stände für ihre Steuerfreiheit auch einen patriotischen Hinter- 
grund, der ihn in gewissem Sinne mit ideellem Inhalte ausfüllte 
und populär machte, nämlich der Kampf war gleichzeitig ein Kampf 
gegen den österreichischen Absolutismus. Gegen diesen wurde so 
auch das Steuerbewilligungsrecht der verfassungsmäßigen Faktoren 
verteidigt. Gewiß ist in dieser Steuerfreiheit des Adels die Ur- 
sache dessen zu erblicken, daß der ungarische Staatsschatz sehr arm 
war und für die Entwicklung und Hebung des Landes nichts ge- 
schehen konnte. Während andere Staaten rasch fortschritten, 
blieben in Ungarn noch lange ganz primitive Verhältnisse bestehen. 
Es ist ein Stück Tragik, wenn der bedeutende ungarische. Staats- 
mann, Graf Stefan Szechenyi, in seinen Tagebüchern klagt, 
daß, als er in Wien die Gründung eines ungarischen Polytechnikums 
protegierte, man ihm zur Antwort gab, die Stände mögen erst den 
Preis des Salzes erhöhen! Denn das Salz war eines der be- 
deutendsten Staatseinkommen. 
Vor der Revolution vom Jahre 1848 waren in Ungarn nament- 
lich direkte Steuern, die Kriegssteuer und die Domestikalsteuer in 
Anwendung. Ludwig Kossuth, als Finanzminister, entwarf den 
Plan einer gründlichen Reform des Steuerwesens. Die stürmischen 
Zeiten gestatteten die Verwirklichung dieser Pläne nicht. Trotzdem 
brachte die Revolution ein großes Resultat, die Anerkennung der 
allgemeinen Steuerpflicht. Nach Niederwerfung der Revolution und 
Errichtung des österreichischen Absolutismus wurde das ganze 
österreichische Steuersystem in Ungarn eingeführt. Mit der Wieder- 
herstellung der Verfassung im Jahre 1867 beginnt die schon der 
unmittelbaren Vergangenheit angehörende Epoche. 
8. Ergebnisse. Blicken wir auf die hier kurz skizzierte 
Geschichte des Steuerwesens zurück, so sehen wir, wie eng das- 
selbe mit den politischen Einrichtungen und insbesondere auch mit 
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