D. Bekämpfung des Geburtenrüdganges 208
VBerantwotung gegenüber dem Vaterland jederzeit bewußt fein. Ye maß-
gebender die Stellung, dejto größer die Verantwortung.
Dieje hohe Einfhägung der Familie follte aud im Wahlredht
in Neid, Staat und Gemeinde zum Ausdruck kommen. So entfpricht
e8 der organifHen Yuffafiung des Staates, der aus Familien, nicht aus
Ynbividuen befteht. So erfordert es aber auch die Gerechtigkeit in Leiftung
und Gegenleiftung. Das jollte uns der Krieg doppelt zum Bewußtfein
gebracht Haben. Und was wir in glorreihen Kämpfen errungen Haben,
müljen uns die Familienväter in die Zukunft Hinüberführen, an deren
Seftaltung mitzuwirken fie um [o mehr berufen und interejjiert find,
Wichtiger noch als SGejeggebung und Verwaltung jind die Sitten.
Ummwandlung und Stärkung der fittliden Anfchanungen im Sinne der
amilienpflichten tut not. Die Träger der ftaatliden Gewalt Können und
iollen die Öffentliden Verhöhnungen und Schädigungen der fittlidhen
Srundlagen und Bedingungen des Familienlebens unterdrüden, fie önnen
und follen zur Erfüllung der gegenfeitigen Verpflichtungen anhalten,
jie follen felbit mit gutem Beifpiel vorangehen und dur Wort und Tat
für eine Gefundung der AnfhHanungen und Sitten wirken, AWber auch alle
andern Kreije Haben die Pflicht, ihren Einfluß in diefem Sinne geltend
zu machen. ;
In erfter Linie {tehen da KirdHe und Seelforge.
E8 fel ung gejtatiet, hier ein befonderes Wort an die Iatholildhen Konfratres zu
Achten:
Bezüglich der SGeburtenbefjchränkeng geziemt dem Katholifjhen Priefter, zumal
bem jüngern, gewiß befonders zarte Nückficht und vornehme Zurüchaltung in der
öffentlichen wie privaten Behandlung diefer Frage, Wir haben diefe Zurüchaltırng
vielleicht fogar zu lange geübt, Durch den herrlichen Hirtenbhrief der deutfchen Bildhöfe
om 20. Yargurft 1918 ift ja num die rechte Sprache für die Erörterung diefer feelforglihen
Rrobleme gegeben: eine Sprache voll Kraft und Ernft, geftügt und getragen von der
Sindringlihteit und Yırtorität des Wortes Gottes; diskret und vorfichtig und doch ver.
tändlich für die, welde es angeht; beftimmt und feit in den Forderungen, aber zugleich
yon feinem pfycdhologijdhen Verftändnis für die innern Kämpfe und wirtfHaftlichen
Nöte der Beteiligten, Das Gefjeg Gottes fteht Har und unerfhütterlich da, und wir
Jaben die heilige Pflicht, es {tet3 und überall, unverkürzt und unge[Hhwächt zw vertreten,
Das verftehen auch bei ung Gebildete wie Ungebildete, reich wie arm, darin Kiegt unfere
Rraft und Autorität. Diefes Bewußtjein leitet und ftärkt ung in der Verkündigung
des Gefehes Gottes auf der Kanzel, in der Chriftenlehre wie in der Leitung der Seelen
im Beichtjtuhl; diefer Stellung haben wir es auch zu verdanken, wenn fich uns die
Seelen in aller Offenheit und in ergreifendem Vertrauen erfohließen. Um fo mehr
zriwächft uns aber auch die Heilige Pflicht, nicht in der felbftgefälligen Herzlofigkett
der Schriftgelehrten und Pharifäer, jondern mit der Geduld, Nachlicht und Liebe
unfere8 göttlichen Lehrmeijter3 unferes feelforgliden Amtes zu walten, ES muß das
Berftändnis und die innige Teilnahme für die Schwierigkeiten der Lage auch dem
erniten Worte die warme, eindringlide, gewinnende und verföhnende Klangfarbe
geben, Sie wird ung um fo natürlicher fein und auch um fo eher verftanden werden,
‚e mehr wir fie auch in dem hraktildhen Verhalten des tagtäglichen Lebens in Wort und