Metadata: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

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Formulare. 
Zugleich verpflichte ich mich, die Jntabulations- und alle sonsti- 
gen dieser Zollcreditirung wegen auflaufenden wie immer gearteten 
und lnvbejondere auch die mit der Eintreibung der bemerkten Haupt- 
oder Nebengebühren verbundenen Kosten zu tragen. 
Urkund dessen meine und der erbetenen zwei Zeugen eigenhän 
dige Fertigung. 
(Ausstellungsort, Tag, Monat und Sonnenjahr.) 
N. N., als Zeuge. 
N. N., als Zeuge. Ņ. N. 
bo#^enbcr beë Dl. Dl. unb ber 
bethen Zeugen N. N. und 91. N. wird hiermit bestätigt 
^ ) ^en 18 . . . N. N., k. k. Dlotar zu .... . 
oder 
^en 18... k. k Gericht N. N. 
(Name und Charakter des Gerichtsvorstandes.) 
Zur Zahl 191. 
Solidar-Haftungsurkimde. 
Dl^bem bem % Dl. (6^araher unb 280^0?!) bon bem f. f. 
Hauptzollanite zu Namens des k. k. Zollärars, die Credi- 
lirung von Einfuhrzollgebühren mit Einschluß der Licenzgebühren und 
der allgemeinen Verzehrungssteuer-Zuschläge unter den dießsalls gegen 
wärtig bestehenden oder künftig von den zuständigen k. k. Finanzbehörden 
vorzuzeichnenden Bedingungen und Vorbehalten und insbesondere auch 
unter der Verpflichtung zugestanden worden ist, daß N. N. die ihm 
creditirten Gebühren längstens am Schlüsse des Monats, vom 
nächsten Monate nach dem Tage des Bezuges der Waaren an gerech- 
ļ>ei sonst eintretender fünspercentiger Verzinsung der creditirten und 
noch unbenchtigten Gebühren und vorbehaltener sowol gerichtlicher als 
30^11^61; (^#^8 an bie bießfaüg ^86%^»^ f. f. ^oaamtëcaMe 
r-'x lin ^ ^ em ļ' ķ- -Zollärar für diese Creditirung eine angemessene 
Sicherheit zu leisten habe, so erklären wir Endesunterzeichnete, und zwar ich 
Dl. Dl. unb 280^1), ^ Dl. Dl. u. f. ü., unë 
dem k. k. Zollärar solidarisch, das heißt, Alle für Einen 
und Einer für Alle haftend und verpflichtet, für die Befriedigung aller 
obbemerkten und überhaupt aller derjenigen wie immer gearteten Rechte und 
Forderungen des k. k. Zollärars, welche sich für dieses Aerar aus der, dem 
N. N. seitens des k. k. Zollamtes zu innerhalb der Verwaltungs- 
L zu Theil werdenden Creditirung der Einfuhrszollgebühren mit Ein 
schluß der Licenzgebühren und der allgemeinen Verzehrungssteuer-Zuschläge 
V vQvvvii* 
-3 ur Beseitigung jedes Zweifels wird beigefügt, daß wir Endesunter 
zeichnete uns aus gleiche Weise solidarisch für haftend erklären, für alle dem 
k. k. Zollärar bezüglich der Eintreibung der vorn Dl. Dl. nicht rechtzeitig ober 
ntcçt pflichtgemäß berichtigten, diesem Dl. Dl. innerhalb der gedachten Ver- 
wattungsjahre creditirten Zollgebühren mit Einschluß der Licenzgebühren
	        
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