272 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige.
jedoch noch behufs vollständiger Deckung des Gesaunutbedarfes
nothlvendig macht, mit geringerem oder größerem antheiligen
Aufivan de an Arbeit und Kapital gewonnen tvorden sein. Wer
die für Getreideprodnctioil zeitlich günstigsten Grundstücke benutzt,
gewinnt im Preise seiner Körnercrnte unter übrigens gleichen
Umständen einen Ueberschuß, der gleich ist dem Unterschiede
zwischen den Productionskosten einer solchen Getreidemasse in
dem günstigsten und dem ungünstigsten Productionsfalle, oder
auch dem Unterschiede zwischen den Getreidewerthen, ivelche mit
gleich großem Arbeits- und Kapitalaufivande in jenem und
diesem Falle erzielt werden. Wer dagegen die für die Getreide-
Production zeitlich ungünstigsten Grundstücke benutzt, bezieht
keinen derartigen Ueberschuß, tveil die Getreidepreise sich eben nach
den Prodnctionskvsten richten, ivelche in diesen! zwar ungünstigsten
aber noch nothwendigen Productionsfalle aufgewendet werden
müssen. Ebenso verhält es sich in Bezug ans Holz, Metalle rc.
Das Entstehen von Grundrente ist sonach durchaus nicht
etwa eine Folge des Grundeigenthums, sondern beruht auf den
in § 90 und 92 angegebenen Preisregeln. Selbiges tritt ein,
sobald Grundstücke, welche zufolge der Verschiedenheit ihrer
eigenen Beschaffenheit und der bei ihrer Benutzung hinzu
tretenden Beziehungen nicht gleichmäßig brauchbar sind, mit
ungleichem wirthschaftlichen Erfolge benutzt werden müssen, und
kann überhaupt nicht vermieden werden, wenn der Bedarf an
nur mit Hilfe von Grund und Boden gewinnbaren Gütern
vollständig gedeckt werden soll. Die Grundrente selbst ist endlich
auch kein unmittelbares Geschenk des Bodens, sondern vielmehr
ein Ergebniß der productiven Benutzung desselben. Sie sichert
aber zugleich, als Vergeltung für wirthschaftlichste Aneignung und
Benutzung des Bodens, dessen erfolgreichste Nutzbarmachung,
und nützt dadurch rückwirkend sogar den Nichtgrundbesitzern,
welche ohnedem weniger ausreichend mit in möglichst wohlfeiler
Weise erzeugten Bodenprvductcn versorgt sein kännten.
Uebrigens wird die Grundrente, obgleich der Boden in seiner
ursprünglichen Substanz von der Menschheit im Ganzen ohne
vorherigen Productionskostenanfwand als Naturgeschenk empfangen
worden ist, am allerwenigsten von denjenigen Grundbesitzern
wirklich unentgeltlich bezogen, welche die rentebringenden Grund
stücke durch Kauf re. erworben haben. Ihnen vermag aus
schließlich deren ferneres Steigen einen außerordentlichen Vortheil