Kap. III.
Der Lohn wird nicht dem Kapital entnommen.
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Ausführung der Arbeit, nicht von deren Ertrag ab." Dies ist jedoch
augenscheinlich kein tatsächlicher Unterschied. Denn im Durchschnitt
ergibt die um festen Lohn vollbrachte Arbeit nicht nur den Betrag
des Lohns, sondern mehr; sonst könnten die Arbeitgeber keinen Gewinn
erzielen, wenn ein Lohn festgesetzt ist, übernimmt der Arbeitgeber
das ganze Risiko und wird für diese Assekuranz entschädigt, denn ein
fester Lohn wird immer etwas niedriger normiert, als ein vom Ertrag
abhängender. Dbwohl aber, wenn ein fester Lohn vereinbart ist, der
Arbeiter, welcher seinen Teil des Kontrakts erfüllt hat, gewöhnlich
einen gesetzlichen Anspruch an den Arbeitgeber hat, ist es doch häufig,
wenn nicht immer der Fall, daß die Unfälle, die den Arbeitgeber ver
hindern aus der Arbeit Nutzen zu ziehen, ihn auch verhindern, den
Lohn zu zahlen. Und in einem bedeutenden Industriezweig ist der
Arbeitgeber im Falle eines Unglücks vom Gesetz eximiert, obgleich feste
und nicht kontingentierte Löhne vereinbart waren. Denn nach dem
Grundsatz des Admiralitätsgesetzes ist „die Fracht die Mutter des Lohns"
und wenn auch der Seemann seinen Teil vollbracht hat, so beraubt
ihn doch der Unfall, der das Schiff hindert Fracht zu verdienen, des
Anspruchs auf seine Löhnung.
In diesem gesetzlichen Grundsätze ist die Wahrheit verkörpert, für
die ich streite. Die Produktion ist stets die Mutter des Lohns. Ohne
Produktion gibt es und kann es keine Löhne geben. Aus dem Arbeits
erträge, nicht aus den Kapitalvorschüssen kommt der Lohn.
wo wir auch die Tatsachen zergliedern mögen, wird sich dies als
richtig erweisen. Denn die Arbeit geht immer dem Lohne voran. Dies
ist ebenso allgemein richtig von dem Lohne, den der Arbeiter von einem
Arbeitgeber erhält, wie von dem Lohne, den der Arbeiter, welcher sein
eigner Arbeitgeber ist, direkt gewinnt. In der einen wie in der anderen
Kategorie von Fällen ist die Anstrengung Bedingung für die Belohnung.
Bald tageweis, öfter wöchentlich oder monatlich, zuweilen jährlich,
und in vielen Produktionszweigen stückweise bezahlt, schließt die Zahlung
des Lohnes seitens eines Arbeitgebers an einen Arbeiter immer die
vorausgehende Arbeitsleistung des letzteren zugunsten des ersteren ein;
denn die wenigen Fälle, in welchen für persönliche Dienste Voraus
zahlungen geleistet werden, sind entweder auf Mildtätigkeit oder auf
Garantie und Kauf zurückzuführen. Der Ausdruck „Kostenvorschuß",
der den den Advokaten gegebenen Vorschüssen beigelegt wird, zeigt
den wahren Lharakter dieser Transaktion, ebenso der in der Seemanns
sprache gewöhnliche Name „Blutgeld" für eine Zahlung, die dem Namen
nach ein den Matrosen gemachter Lohnvorschuß, in Wirklichkeit aber
Kaufgeld ist, denn sowohl das englische als das amerikanische Gesetz
betrachtet den Matrosen als eine bloße Handelsware.
Ich verweile bei dieser offenbaren Tatsache, daß die Arbeit stets
dem Lohne voraufgeht, weil es für das Verständnis der verwickelteren
Erscheinungen des Lohns von der größten Wichtigkeit ist, daß man dies