Full text: Grundriß des deutschen Zollrechts

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Handeln ... ist also gar nicht aus dem Kreise des alltäglichen 
Zweckhandelns auszusondern, zumal auch seine Zwecke selbst 
überwiegend ökonomisch sinLU)." — Daß die Zwecke des 
religiösen Handelns „überwiegend ökonomisch" seien, wie Mar 
Weber hier behauptet, wird wohl kaum jemand unterschreiben 
können. So redet ein Blinder von der Farbe. Begriffsbestim 
mungen dieses Stiles finden sich aber leider auf Schritt und 
Tritt. Zum Beispiel: „Wie der Zauberer sein Charisma 
fGnadengabe^, so hat der Gott seine Macht zu bewähre n. 
Zeigt sich der Versuch der Beeinflussung dauernd nutzlos, so 
ist entweder der Gott machtlos oder die Mittel seiner Be 
einflussung sind unbekannt und man gibt ihn auf." (S. 243.) 
Auch hier wird der Gottesbegriff von der denkbar äußerlichsten 
Seite und von entarteten Erscheinungen her gefaßt: von hier 
aus glaubt Mar Weber das Recht ableiten zu können, das 
Metaphysische, den Kern jedes Gottesbegriffes, — zu über 
gehen ! 
Im folgenden Abschnitt „Zauberer—Priester" heißt es 
(S. 241): „Priester, die Funktionäre eines regelmäßig organi 
sierten stetigen Betriebes zur Beeinflussung der Götter 
gegenüber der individuellen Inanspruchnahme der Zauberer 
von Fall zu Fall." „Typisch ist für den Priesterbegriff, daß der 
Funktionär dauernd angestellt ist, indessen die Zauberer einen 
freien Beruf ausüben." Solche Ausführungen muten wie 
Hohn auf ernste Wissenschaftlichkeit an. Und sie stimmen nicht 
einmal mit den Geschichtskenntnissen eines Gymnasiasten. 
War nun Agamemnon, der nicht in einem „Betrieb" als 
„Funktionär dauernd angestellt" war, Priester oder Zauberer? 
— Das alte Christentum nennt M. W. „eine spezifische Hand 
werkerreligiosität" (S. 275). „Sein Heiland ein landstädtischer 
Handwerker, seine Missonare wandernde Handwerksburschen .." 
l ) S. 227.
	        
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