Full text : Grundriß des deutschen Zollrechts

Weise abgefertigt werden sollen, nimmt der Zugführer in ein
Gepäckverzeichnis auf, das er dem Grenzzollamt vor Abfahrt
des Zuges in zwei Stücken übergibt. Dieses Verzeichnis ist die
„Deklaration des Warenführers“. Das Amt prüft, ob die Gepäckstücke
 vorhanden sind, ohne sie aber eingehend zu beschauen
oder Verschluß anzulegen, und gibt ein Stück des Verzeichnisses
 abgestempelt dem Zugführer zurück, das andere behält
es selbst. Das weitere Verfahren spielt sich dann ganz ähnlich
 dem Begleitzettelverfahren ab (Beförderung unter Haftung
der Eisenbahn für den höchsten Zoll, Vorführung beim Besstimmungsamt,
 Abfertigung und Nachricht an das Ausfertigungsamt
 durch Eingangsschein). Die näheren Bestimmungen
enthält die Anlage b zur E.Z.O.
Im Reiseverkehr bleiben zollfrei Gebrauchsgegenstände
aller Art, auch neue, die Reisende zum p ers önlich en
G e br au ch oder zur Ausübung ihres Berufes auf der Reise
mit sich führen, ebenso die von ihnen zum eig enen V er -
brauch währ end d er Reis e mitgeführten V er -
zehrung sg eg en s än d e. Vgl. hierüber und über einige
Sonderfälle S 6 Ziff. 6 und 7 Z.T.G., ferner S. 102.
IV. A b schnitt.
Der Lagerverkehr.
§ 19. Die öffentlichen Niederlagen.
Die bis hierher dargestellten Verfahrensarten, besonders
die Abfertigungen auf die verschiedenen Begleitpapiere,
kommen den wirirtschaftlichen Bedürfnissen zwar schon in
mannigfacher Weise entgegen. Ein Kaufmann, der Außenhandel
 treibt, wird aber häufig in die Lage kommen, daß er
einen größeren Posten Ware im Auslande günstig erwerben,
ihn aber nicht sogleich weiterverkaufen kann. Wenn er dann
diese Ware in unmittelbarem Anschluß an ihre Einfuhr verzollen
 muß, steckt der gezahlte Zoll solange als totes Kapital
in der Ware, bis er sie absetzen kann, und die Zinsen gehen
ihm verloren. Unter Umständen weiß er auch noch nicht, ob
er die Waren nicht ganz oder teilweise nach dem Auslande
verkaufen wird. Wenn letzterer Fall eintritt, so verringert
sich entweder sein Gewinn um den Betrag des gezahlten Eingangszolles,
 oder das Ausfuhrgeschäft scheitert, wenn er den
            
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