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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE
43. ANREGUNGEN UND PRAKTISCHE
BEISPIELE FÜR PREISAUSSCHREIBEN
UND WETTBEWERBE
Mit geschickt veranstalteten und ebenso geschickt aus-
gewerteten Wettbewerben lassen sich ausgezeichnete Reklame-
wirkungen erzielen. Natürlich meine ich mit diesen Preis-
ausschreiben nicht jene Zwitterwettbewerbe, wie sie im Jahre
1924 von kaufmännischen Firmen veranstaltet wurden:
Lotterieartige Ausspielungen, Preisrätsel, Schneeballsysteme
und dergleichen. Viele dieser „geschäftlichen Wettbewerbe“
haben ihre Veranstalter in unliebsame Berührung mit den
Gerichten und mit den Steuerbehörden gebracht, weil ihre Ver-
anstaltung der behördlichen Genehmigung bedurft hätte und
weil sie steuerpflichtig waren, woran man nicht gedacht hatte.
Für das Hotel-, Fremdenheim- und Gastgewerbe, wie über-
haupt für alle Fremdenverkehrsinteressenten können nur
ernste, nicht marktschreierische Preisausschreiben in Frage
kommen, denen ein gewisser künstlerischer Wert innewohnt.
Das ist die erste Vorbedingung. Bei solchen ernsten Wett-
bewerben kann man weder mit den Gerichten noch mit den
Steuerbehörden in Konflikt geraten.
Zunächst sei die Frage der Wettbewerbe von ganz allgemeinen
Gesichtspunkten aus behandelt. Später werde ich dann wieder
einige Beispiele aus der Praxis geben, da sie den besten
Anschauungsunterricht liefern. Ich glaube, daß man zwei Arten
von Wettbewerben unterscheiden kann:
1. den örtlichen Wettbewerb, bei dem man sich nur an die
ortsansässige Bevölkerung wendet;
2. den interlokalen Wettbewerb, der Bewerbern im ganzen
Reich, oder wenigstens in einem größeren Bezirk offen steht.
Der örtliche Wettbewerb müßte als Ziel haben, die Bevöl-