Contents: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

192 Zwölftes Buch. Erstes Kapitel. 
der Aufgabe voller Leitung der städtischen Interessen nicht mehr 
gewachsen zeigten. 
III. 
Sollte die Zunft die wichtigen, ihr übertragenen obrig— 
keitlichen Rechte vollkommen nutzen, so bedurfte es einer Hebung 
ihrer wirtschaftlichen und sozialen Grundlagen. Das geschah in 
den fortgeschrittensten Städten etwa seit Anfang, überall aber 
seit Mitte des 13. Jahrhunderts. Es war hierzu vor allem 
nötig, daß die bisher fast mittellosen, wesentlich nur auf ihrer 
Hände Arbeit angewiesenen Genossen ein Arbeitskapital erwarben, 
das ihnen den sorgenfreien und selbständigen Betrieb ihres 
Handwerks gestattete. 
Die wirtschaftliche Entwicklung war dem günstig. Die 
Preise der landwirtschaftlichen Produkte waren im 18. und 
14. Jahrhundert allgemein sehr niedrig: es war das Zeitalter 
der Kolonisation und des letzten großen Landesausbaus!. Und 
andrerseits standen die Handwerkslöhne sehr hoch; handelte es 
sich doch bei ihnen noch um besonders bewertetel, etwa im 
Sinne heutigen kunstgewerblichen Schaffens aufgefaßte Arbeit. 
So kam es, daß im allgemeinen etwa schon der halbe Tages— 
lohn eines Handwerkers zur Beschaffung voller Nahrung ein— 
schließlich des Fleisches und Weines ausgereicht haben wird; 
sehr leicht konnte der Handwerker sparen. Die Ersparnisse 
aber dienten naturgemäß der Entwicklung eines besseren Arbeits— 
kapitales. Der ermietete Grund und Boden, darauf der einzelne 
zunächst nur eine kümmerliche Bretterbude gesetzt hatte, wurde 
mit einem kleinen Häuschen bebaut: so erschien dies Häuschen 
bald als das Wesentliche des ganzen immobiliaren Besitzes, und 
das auf die Bodenmiete für den Handwerker bisher konstituierte 
Verhältnis halb persönlicher Bindung, das im Vordergrund ge— 
standen hatte, trat zurück und verschob sich in eine rein dingliche 
Erbpacht. Und bald trat, zumeist wohl in der zweiten Hälfte 
des 13. Jahrhunderts, eine noch weiter gehende Wendung zu 
Vgl. Band III S. 324 ff.
	        
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