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Sechstes Buch. Viertes Kapitel.
er, zum Osterfest des Jahres 1027, in Gegenwart des Groß—
königs Kanut von England und Dänemark und des Königs
Rudolf von Burgund zu Rom die kaiserliche Krone: alles schien
diesem furchtbaren Willen zu gelingen.
Aber alsbald zeigten sich ungeahnte Schwierigkeiten. Es
wird später zu berichten sein!, inwiefern es König Heinrich II.
verstanden hatte, persönlichen Anspruch auf die Nachfolge im
Königreich Burgund nach dem bald zu erwartenden Tode des
letzten burgundischen Herrschers Rudolf zu erwerben. Diesen
Anspruch aufzugeben, war nicht nach Konrads Art; er be—
hauptete seine Gültigkeit nicht nur für Heinrich II. privat⸗
rechtlich, sondern staatsrechtlich auch für das Reich und somit
auch für sich, als den Nachfolger Heinrichs. Schon im Jahre
1025 übte er von Basel her Hoheitsrechte aus. Dem traten
nun familienrechtlich begründete Ansprüche der nächsten Ver—
wandten des Königs entgegen: sein Stiefsohn Ernst, Herzog
von Schwaben, konnte ein Erbfolgerecht als Urenkel des letzten
hurgundischen Königs, wenn auch nur aus weiblicher Ablkunft,
herleiten; ähnliche Rechte standen Konrad dem Jüngeren und
dem Herzog Friedrich von Oberlothringen zur Seite. Und schon
—
Freunden und Unzufriedenen im Reich, Ernst von Schwaben
bei dem mächtigen Grafen Welf im Oberland, Friedrich von
Oberlothringen bei dem Herzog Gozelo von Niederlothringen. Es
waren die Vorbereitungen einer Koalition, die für den Kaiser
um so bedrohlicher werden konnte, als Herzog Odo von der
Champagne ebenfalls Ansprüche auf Burgund machte.
Da kam es vorfrüh zum Ausbruch offenen Zwistes noch
während der Abwesenheit Konrads in Italien. Graf Welf,
dielleicht unzufrieden mit der teilweis gelungenen Vertuschung
der Gegensätze durch König Konrad, brach auf eigene Faust
los, belagerte, eroberte und plünderte 1026 Augsburg und
schlug die Thätigkeit der Reichsverweserschaft beinah völlig
darnieder. Der König, in Italien noch nicht abkömmlich,
S. unten S. 276f.