Gold, die tatsächlich in der Schatzkammer der. Re-
gierung lagerte; das Papier wurde nur der größeren
Bequemlichkeit halber benutzt. Eine Staatsnote aber,
die typische Form eines vom Staat ausgegebenen
Papiergeldes, stützte ihren Wert nicht auf wirklich
vorhandenes Gold, sondern nur auf das stillschweigend
gegebene Versprechen der Regierung, sie in Hartgeld
einzulösen, wenn sie beim Schatzamt eingeliefert
wurde. Als die Staatsnoten der Union, Greenbacks
genannt, 1862 zum erstenmal ausgegeben wurden, war
keine Rede davon, sie als einlöslich zu behandeln.
Ihr Wert sank daher während des Bürgerkrieges be-
trächtlich, stieg aber nach Beendigung des Krieges,
sobald Schritte unternommen wurden, eine für ihre
Einlösung genügende Menge Gold anzusammeln. Am
1. Januar 1879 wurde die Einlösungspflicht in Kraft
gesetzt, und von diesem Zeitpunkt an waren diese
bedruckten Stücke Papier zum erstenmal seit ihrer
Ausgabe so gut wie Gold.
Sie waren einlösbar in „gesetzlichen Zahlungs-
mitteln‘, worunter Gold oder Silber zu verstehen war.
Damals konnte niemand voraussehen, daß das Silber
in den nächsten 10 Jahren stetig im Werte fallen
würde, daß eine immer größere Menge Silber nötig
sein würde, um einer gewissen Menge Gold gleich-
wertig zu sein. In dem umfassenden Begriff „gesetz-
liches Zahlungsmittel‘ lag damals noch keine Drohung.
Daher wurde die viel gefürchtete Klippe der Einlösung
leicht umschifft, ohne daß die Silberfrage — die ja
erst später akut wurde — irgendwelche Hindernisse
bereitet hätte. Bei einer Ausgabe von insgesamt
350 Millionen Greenbacks sammelte die Regierung
eine Goldreserve von 150 Millionen an, von der schon
die Hälfte genügt hätte, um allen Verbindlichkeiten
nachzukommen.
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