766 —
im Fundierungsabkommen ein bestimmter, wenn auch reduzierter Betrag eingesetzt
wurde. Unter Berücksichtigung dieser nichtgezahlten Zinsen, d.h. der Erhöhung der
Schuldsumme nach Maßgabe des Mellon-Berenger-Abkommens sowie der inzwischen
geleisteten Tilgungen ergibt sich eine bedeutend höhere Schuld Frankreichs. Dasselbe
trifft für die Verpflichtung Frankreichs an die britische Regierung auf Grund des eben-
falls im Juli 1929 ratifizierten Caillaux-Churchill-Abkommens zu. Hier entsteht jedoch
eine Schwierigkeit, da die Verpflichtungen aus diesem Abkommen nur in Pausch-
annuitäten ausgedrückt sind, somit Zins- und Tilgungszahlungen nicht getrennt fest-
gesetzt wurden. Da jedoch Großbritannien als Gläubiger grundsätzlich den Gesamt-
betrag der Forderungen an interalliierte Schuldner ausweist, so scheint auch in diesem
Falle die Belastung mit der vom Gläubiger ausgewiesenen Zahl haltbar. Unter Berück-
sichtigung dieser Zuschläge beträgt die politische Auslandschuld Frankreichs im Jahre
1928: 197,9 Mrd.{fr statt bisher 172,9 Mrd. fr. Die gesamte Auslandschuld ist also
mit 205,0 Mrd. fr statt mit 179,9 Mrd. fr anzugeben. In der Übersicht »Die Staats-
schulden Großbritanniens, Frankreichs, Belgiens und Italiens in drei Vergleichsjahren«
würden sich damit für Frankreich im Jahre 1928 folgende Zahlen gegenüberstehen:
l.In Mill. Mark Vorkriegskaufkrait
vw Din —
Art der Schulden
Laut
Budget z6neral
Bei Berücksichtigung
der Abkommen Mellon-
Berenger und Caillaux-
Churchill
A. Politische Schuld (bei der Ermittlung der Netto-
außenzahlungen berücksichtigt) .
B. Sonstige politische Schuld..
6. Kommerzielle Schuld. .
24 650,9 28 220,1
1.009,1 / 1.0091
25 660,0 29 229.2
Summe... |
2. In Mark Vorkriegskaufk:aft je Kopf der Bevölkerung
689,0
247
| 713,7
6. Schuldenlast und Reparationen
In der vorhergehenden Übersicht »Die Staatsschulden Großbritanniens, Frankreichs,
Belgiens und Italiens in drei Vergleichsjahren« wurden die äußeren Schulden in drei
Gruppen unterteilt, deren erste die Bezeichnung trägt »Politische Schuld (bei der Ermitt-
lung der Netto-Außenzahlungen berücksichtigt)e. Zahlungen und Forderungen der
Mächte, die sich auf Grund der politischen Verschuldung ergeben, stehen bekanntlich in
gewissem Zusammenhange mit den Reparationen.
Den Abschluß des Berichts des Pariser Sachverständigen-Ausschusses, der auf Grund
der Genfer Entschließung der sechs Mächte Belgien, Deutschland, Frankreich, Groß-
britannien, Italien und Japan zusammengetreten war, um den beteiligten Regierungen
Vorschläge für eine vollständige und endgültige Regelung des Reparationsproblems zu
unterbreiten, bildet das sogenannte »Gleichzeitige Memorandum«. Während
in einem Annuitätenplan des — als Youngplan bezeichneten — Sachverständigen-
berichts‘) die Jahresleistungen Deutschlands aufgeführt sind, die jeder einzelnen
Gläubigermacht zufallen sollen, sind in dem obengenannten »Gleichzeitigen
Memorandum« die Annuitäten ausgewiesen worden, die von den gesamten deutschen
Jahresleistungen zur Deckung der Verpflichtungen aus interalliierter Verschuldung in
den einzelnen Jahren abgezweigt werden sollen.
"y Val. hierzu den Abschnitt »Die äußeren Krierslastene S. 255 If.
Politische Schuld (bei der Ermittlung der Netto-
außenzahlungen berücksichtigt) .....
B. Sonstige politische Schuld...
C. Kommerzielle Schuld. ....
601,8
24,7
6265