Object : Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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durch  jede  Anwendung  reziproker  Zolltarif-Zugeständnisse ­
  ausgeschlossen  ist.  Der  Proponent,  Herr  Gustav  H.
Schwab  —  der  hiesige  Vertreter  des  Norddeutschen
Lloyd  —,  der  in  der  New  Yorker  Handelskammer  einem
Ausschuß  »für  den  Handel  mit  dem  Auslande  und  für
die  Zollgesetzgebung  im  allgemeinen«  präsidiert,  blieb
in  der  Minorität;  sein  Antrag,  der  mit  den  Worten  schloß:
»die  Kammer  betrachtet  mit  Besorgnis  die  vom  Nationalen
Reziprozitäts-Konvent  befürwortete  Politik,  die  geeignet  erscheint, ­
  gegen  das  Land  zum  großen  Nachteil  für  seine
Handelsinteressen  eine  feindliche  Gesetzgebung  seitens
anderer  Nationen  heraufzubeschwören«,  wurde  an  den  Ausschuß ­
  zurückverwiesen,  um  zunächst  an  alle  Mitglieder  der
Handelskammer  zugleich  mit  dem  Bericht  über  den  Verlauf ­
  der  Washingtoner  Reziprozitäts-Konferenz  in  Druckvorlage ­
  übersandt  zu  werden.  Erst  sechs  Wochen  später
wurde  in  einer  erneuten  Plenarsitzung  der  Kammer  die
oben  erwähnte  Resolution  mit  Mehrheit  angenommen.
Man  darf  sich  also  bezüglich  der  Reziprozitäts-Verträge ­
  keinerlei  Illusionen  hingeben.  Im  Zusammenhang
hiermit  hat  mir  neulich  ein  hervorragender  Deutsch-Amerikaner,
  und  ich  glaube,  zutreffend,  gesagt:  »Wer  sich
lange  und  eingehend  hier  an  Ort  und  Stelle  mit  dem  Studium
des  geradezu  ungeheuerlichen  Komplexes  beschäftigt,  der
in  seiner  Summe  amerikanisches  Wirtschaftswesen  repräsentiert, ­
  könnte  ernstlich  auch  dem  Testament  McKinleys
nicht  viel  höheren  Wert  beimessen,  als  jenem  andern  berühmten ­
  Peters  des  Großen.«
Die  schon  so  lange  pendierende  Reziprozitäts-Vorlage
mit  Frankreich  vom  24.  Juli  1899,  die  im  Gegensatz  zu
dem  kurzfristigen  deutsch-amerikanischen  »agreement«  als
»Konvention«  mit  einer  fünfjährigen  Vertragsdauer  bezeichnet
            
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