276
H. Öffentliche Versicherung.
über
Gehaltsklasse
bis 550
550 „ 850
Mk.
männlich
19 293
66 618
weiblich
35 791
79 032
„
850
„
1150
„
204107
115 633
„
1150
„
1500
„
209 450
87 484
„
1500
„
2000
„
418 910
40 376
„
2000
„
2500
„
249 504
18 624
2500
„
3000
„
127182
4049
„
3000
„
4000
„
105 999
1619
„
4000
„
5000
„
28172
81
„ 5000
Angestellten
mit
mehr
als
24312
5000 Mk.
Einkommen
versicherungspflichtig. Die Beitragssummen für die Gesamtzahl der ver
sicherungspflichtigen Angestellten würden sich dann (unter Abrundung)
stellen:
Gehalts
klaffe
A
-
Einkommen
bis 550 Mk.
Personen
55 000
Jahresbeitrag
19,20 Mk.
Summen
1 056 000 Mk.
B
über
550
„
850
„
146 000
38,40
5 406 000
C
ff
850
„
1150
„
320 000
57,60
!s
18 432 000
D
„
1150
„
1500
297 000
81,60
„
24 235 000
E
„
1500
2000
„
459 000
115,20
„
52877000
F
„
2000
„
2500
„
268 000
158,40
„
42 451000
G
2500
„
3000
„
131000
199,20
ff
26 095 000
,,
H
„
3000
„
4000
„
108 000
240,00
„
25 920 000
I
„
4000
„
5000
28 000
319,20
„
8 938 000
„
Gesamtsumme der Jahresprämie 205 390 000 Mk.
Diese Summe von reichlich 205 Mill. Mk. jährlich erfährt zwei
Ermäßigungen:
1. In Zeiten der Stellenlosigkeit, der Krankheit ohne Gehaltsbezug,
militärischer Dienstleistungen und anderer Nichtbeschäftigung in
versicherungspflichtiger Tätigkeit sind keine Beiträge zu entrichten.
Man wird sicher hoch schätzen, wenn man den Beitragsausfall auf
5 o/o annimmt.
2. Ein Teil der versicherungspflichtigen Personen hat bereits den Zweck
des Gesetzes erfüllt durch freiwillige Versicherung. Darauf soll
Rücksicht genommen werden, indem Betriebspensionskassen und
ähnliche Einrichtungen unter bestimmten Bedingungen als Ersatz-