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4. Buch. Die Staatseinnahmen.
Einnahmen; 2. privilegierte und nichtprivilegierte Einnahmen; die
staatswirtschaftlichen Einnahmen sind privilegierte, beruhen auf der
Staatshoheit und können von privaten Wirtschaften nicht in An
spruch genommen werden; 3. Erwerbs- und Einhebungseinnahmen;
bei den privatwirtschaftlichen Einnahmen übt der Staat eine Er
werbstätigkeit aus; 4. mechanische und organische Einnahmen;
5. originäre und derivative Einnahmen.
3. Die Wirtschaft des Staates und sein Gütervorrat ist in ihrer
Zunahme und Abnahme verschiedener Natur. Was vorerst die
Quellen der Zunahme betrifft, so sind diese höchst verschieden.
Alles, was in die Wirtschaft des Staates eintritt, ist, abgesehen von
den Quellen, Staatseinnahme. Unter diesen Einnahmen sind
endgültige und durchlaufende Einnahmen (z. B. Kredite);
die Einnahmen rühren entweder aus wirtschaftlichen Quellen
her oder aus anderen Quellen (Geschenke, Erbschaften). Die wirt
schaftlichen Einnahmen sind privatwirtschaftlicher oder
staatswirtschaftlicher Natur, die letzteren sind die eigent
lichen finanziellen oder gemischten Einnahmen. Die aus
privatwirtschaftlichen Quellen stammenden Einnahmen können wir
auch den Ertrag der Staatswirtschaft nennen und zwar ist der
Ertrag, insolange die Kosten nicht in Abschlag gebracht wurden,
Bohertrag, nach Abzug der Kosten Reinertrag. Nach Abzug
der Herstellungskosten usw. gewinnen wir das Staatseinkom
men, welches zur Befriedigung der Staatsbedürfnisse zur Verfügung
steht. Das Einkommen des Staates ist originär, soweit es aus
wirtschaftlicher Bestätigung, aus Staatsbesitz oder Staatsunterneh
mungen stammt, derivativ, soferne es dem Einkommen der Staats
bürger entnommen wird, wie die Steuer. Von demselben Gesichts
punkte aus lassen sich die Einnahmen auch als Zwangsein
nahmen oder zwangslose Einnahmen unterscheiden. Das
Einkommen des Staates ist real, wenn es aus neuen Gütern be
steht, scheinbar, wenn es aus Gütern besteht, die bereits im
Vermögen des Staates waren. Auch beim Staate ließe sich, wie in
der Privatwirtschaft, das freie Einkommen unterscheiden, wel
ches nach Befriedigung der ersten Staatsbedürfnisse erübrigt, und
welches namentlich zur Förderung der Kultur verwendet werden
kann. Wir unterscheiden ferner das ordentliche und außer
ordentliche Einkommen; als ordentliches Einkommen ist jenes
zu betrachten, welches aus den dem Staatshaushalte gewidmeten
finanziellen Einrichtungen, dem finanziellen Saug- und Pump
apparate hervorgeht; außerordentliches Einkommen, welches anderen
Quellen entströmt. Unter ordentlichem Einkommen wird auch das