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II. Öffentliche Versicherung.
Die Rücklagen und das Vermögen in der deutschen
Krankenversicherung.
Allgemeines.
Die Krankenversicherung ist derjenige Zweig der Sozialversicherung,
der sich am meisten auf das sogenannte Umlageversahren stützen kann.
Es ist in dem Wesen der Krankenversicherung begründet, daß sie nicht
auf hohe Rücklagen angewiesen ist; der Bedarf in dem einen Jahre ent
spricht ungefähr dem des anderen Jahres. Besondere Ansprüche treten
nur in Zeiten von Krankheitsepidemien und in Zeiten wirtschaftlichen
Niederganges und Tiefstandes an die Kassen heran. Um auch diesen An
sprüchen ohne Erschütterung der Kassenverhältnisse und ohne erhebliche
Beitragserhöhung, die sich gerade in solchen Zeiten besonders empfindlich
bemerkbar machen würde, genügen zu können, schreibt das Gesetz den
Krankenkassen die Ansammlung einer Rücklage in bestimmter, nicht gerade
erheblicher Höhe vor. Nur diesem Zweck sollen die Rücklagen dienen;
der Gedanke, daß die Zinseinnahmen zur Verstärkung der laufenden Ein
nahmen dienen könnten, bleibt außer Betracht. Bei der großen Aus
dehnung der Reichskrankenversicherung kommen jedoch bei den Kranken
kassen insgesamt hohe Rücklagen und Vermögensbestände in Betracht.
Die amtliche Statistik gibt in der Hauptsache folgende Angaben für
das Jahr 1910:
Kassen mit regelrechten Zuführungen zur Rücklage.
Die Höhe des Überschusses hat insofern eine besondere gesetzliche
Bedeutung, als Bestimmungen über die Zuführungen aus den Überschüssen
zur Rücklage bestehen. Man kann im Sinne des Gesetzes von den
Kassen, welche ein Zehntel (ein Zwanzigstel nach der Reichsversicherungs
ordnung) der Beiträge für die Rücklage zu erübrigen imstande sind, sagen,
daß sie geldlich genügend abschlössen, und es ergibt sich hieraus ein Maß
stab zur Ermittelung, wie viele Kassen in dieser Beziehung zureichende
geldliche Ergebnisse aufzuweisen hatten.
Nach den Rechnungsnachweisen für 1910 waren von 23 188 Kassen
11 073 = 47,8 v. H. imstande, aus ihrem ordentlichen Einnahme-
überschüsse Beträge in der Höhe von einem Zehntel der Beiträge oder
mehr zur Rücklage abzuführen. Es hatten dagegen 4228 — 18,2 v. H.
einen geringeren Überschuß; dazu kommen noch die Kassen mit Mehr
ausgaben; das ergibt zusammen 12115 — 52,2 v. H. oder über die