Entschädigung für Wege von und zur Arbeitsstelle, für Werkzeug sowie für
unverschuldetes Aussetzen der Arbeit (Witterungsverhältnisse), soweit in den
abgeschlossenen Tarifen vorgesehen.
Bezirk,
für welchen der Tarif
Geltung hat
Entschädigung
für Wege
Entschädigung
für Werkzeug
Entschädigung
bei unverschuldetem
Aussetzen
Prenß. Staatsforsten
Bei Tagelohnar
beit. Bei mehr als
1 Stunde Weg pro
Tag wird die Ar
beitszeit um den
überschießenden
Teil gekürzt.
Bei Akkord. Bei
mehr als 6 km pro
Tag in Höhe des
Stundenlohnes
2 o/o des Lohnes. Holz
zu Keilen, Äxten,
Sägen und sonsti
gen Arbeitsgeräten
zum Taxpreis
Keine Bestimmungen
im Tarif
Bayern
Bei mehr als 1 Std.
tägl. wird Stunden
lohn gezahlt
Bei Holzfällen 25 Pf.
bei Holzbringung i.
Hochgebirge 40 Pf.
pro Tag
Keine Bestimmungen
im Tarif
Württemberg
Bet mehr als 1 Std.
Weg täglich wird
Stundenlohn ge
zahlt
Bei Tagelohnarbei
ten 25 Pf. Lohuzu-
fchlag. Im Akkord
10 Pf. für das Fest-
meter
Wenn die Arbeit
vormittags unter
brochen wird, so ist
1 ' 2 , bei Unterbre
chung nachmittags 1
ganzer Tag zu ver
güten
Pfälzische Staatsforst
verwaltung
Bei mehr als 1 Std.
Weg pro Tag Zeit
lohn
Bei Holzfällen 15 Pf.
pro Festmeter oder
25 Pf. pro Wellen
hundert
Keine Entschädigung
Freistaat Sachsen
Bei mehr als 6 km
Weg pro Tag ein
Stundenlohn. Bei
Tragen von Lasten
von mehr als40Pfd.
wird Stundenlohn
gezahlt
Pro Arbeitstag 40
Pfennig
Keine Entschädigung
Sachscn-Weimar-
Eisenach
Mehr als 6 km tägl.
mit tarifmäßigem
Stundenlohn
Pro Tag 20 Pf. Keil-
holz zu mäßigem
Preis
Bei schlechter Witte-
rung500/n,bei länge
rem Aussetzen 25°, ( >
Sachsen-Altenburg
Keine Entschädigung
Jährlich 50 Mk.
Bei schlechter Witte
rung 50% des Ta
gelohnes
Sachsen-Meiningen
Keine Entschädigung
Pro Tag 20 Pf.
Keine Entschädigung
Freistaat Gotha
Staatsforstverwaltg.
und Laudcsvermö-
gensverwaltung
Bei Tagelohnarbcit
bei mehr als 6 km
tägl. Stundenlohn
Pro Tag 30 Pf. Keil
holz zu den Gewin
nungskosten
Keine Bestimmungen
im Tarif
39