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tärkte Förderung« durch Darlehen aus den Mitteln
reten, die das Reich und die Länder in ihren Haus
halten für die produktive Erwerbslosenfürsorge ein—
gestellt haben. Diese Darlehen werden in der Regel
als langfristige Tilgungsdarlehen mit einer Tilgungs—
frist bis zu 15 Jahren gewährt. Als untere Grenze
für ihre Verzinsung ist ein Sat von v. H. festgesehl.
Die Gesamtfbrderung einer Notstandsarbeit darf nach
den bexeits erwähnten Bestimmungen in dem Erlaß
vom 14. August einerseits bis zu 80 v. H. (im besetzten
und geräumken Gebiet 90 v. H) der Gesamtkosten und
indererseits bis zum Sechsfachen der ersparten Er—
wverbslosenunterstützung betragen.
Für die Entscheidung, ob eine verstärkte Förderung
für eine Notstandsarbeit gewährt werden kann, sind
die obersten Landesbehörden oder die von ihnen beauf—
ragten Stellen (in Preußen die Regiekungspräsi—
denten) zuständig. Nur bei Arbeiten, für die eine
Förderung von mehr als 200 000 2. bewilligt
werden soll, muß nach den gesetzlichen Vorschriften die
Zustimmung der Reichsarbeitsverwaltung eingeholt
werden. Eine UÜbersicht der Notstandsarbeiten, deren
Förderung die Reichsarbeitsverwaͤltung im Laufe des
Jahres 1926 zugestimmt hat, ist beigefügt.
Wenn trotz der Bemühungen der zuständigen Reichs
und Landesbehörden die Zahl der Erwerbslosen, die
bei Notstandsarbeiten beschaͤftigt werden, seit dem
15. Mai 1926 ihrer absoluten Höhe nach nicht uner—
seblich zurückgegangen ist — der verhältnismaßige
Anteil der Notstandsarbeiter an der Gesamtzahl der
Erwerbslosen ist ungefähr gleichgeblieben ——(vgl
Anlage 8), so ist diese Entwicklung in erster Linie wohl
darauf zurückzuführen, daß die Notstandsarbeiten, die
zu Beginn des Jahres 1926 mit Rücksicht auf den da—
maligen hohen Stand der Erwerbslosigkeit in Gang
gebracht worden waren, inzwischen ihr Ende erreicht
hatten. Ferner hat die Aufstellung und Genehmigung
der Notstandsprogramme, wie es nicht anders sein
kann, eine gewisse Zeit in Anspruch genommen, da die
einzelnen Projekte nur nach reiflicher Prüfung durch
die zuständigen Landesbehörden in die Programmeé
uufgenommen werden konnten, wenn anders nicht die
Durchführbarkeit der geplanten Arbeiten in Frage
gestellt sein sollte; sie werden sich daher in der Haupt—
ache erst in den kommenden Monaten auswirken
Aus den Mitteln der produktiven Erwerbslosenfür⸗
sorge werden neben den eigentlichen Notstandsarbeiten
zuch noch andere Maßnahmen gefördert, die der Ver—
lingerung der Erwerbslosigkeit dienen. Die gesetzliche
Krundlage für diese Maßnahmen bildet der 8532 der
VLerordnung über Erwerbslosenfürsorge. In dieser
Art sind Mittel der produktiven Erwerbsloscnfürsorge
ur Verfügung gestellt worden für die Arbeiten der
Deutschen Bodenkultur A. G., die Darlehen an Melio—
rationsunternehmungen gewährt, die auch der Ent—
astung des Atbeitsmarkts dienen (vgl. S. 139) und
an die Deutsche Odlandkultur⸗Gesellschaft, die unter
Heranziehung städtischer Erwerbsloser die Kultivierung
bon Odland, vor allem in den Provinzen Hannover
und Schleswig⸗Holstein, betreibt. Für die Tätigkeit
dieser Gesellschaften darf auch auf den Bericht des
Volkswirtschaftlichen Ausschusses vom 28. Juni 1926
Reichstagsdrucksache Nr. 2455) verwiesen werden.
Weiter sind auf Grund des 832 Mittel der produk
tiven Erwerbslosenfürsorge für die sodenannte
Keedereihilfsaktion, die der Bekämpfung der Arbeits
osigkeit in der Werftindustrie dient, für die Hilfs—
riktidn für den Eisenerzbergbau im Siegerland, Lahn—
ind Dillgebiet und in Oberhessen, für die Errichtung
son Arbeitsnachweisgebäuden und für eine Hilfs
iktion für den Textilmaschinenbau der Firma Krupp
ur Verfügung gestellt worden. Die Gesamtverteilung
»er Mittel der produktiven Erwerbslosenfürsorge
einschließlich der den Landern überwiesenen Mitlehsen
sibt sich aus der anliegenden Zusammenstellung
Im Rahmen der engeren produktiven Erwerbslosen
ürsorge ist auch dem Beschluß der Reichsregierung
ntsprochen worden, dem Straßenbau eine besondere
Förderung angedeihen zu lassen. Die Notwendigkeit,
as, deutsche Straßennetz den neuartigen Verkehrs—
»edürfnissen, die sich vor allem aus der starken Zunahme
es Kraftwagenverkehrs ergeben, nach und nach anzu
assen, ist auch in den Verhandlungen der Vereinigten
lusschuüsse des Reichswirtschaftsrats, die sich gerade mit
Rieser Frage sehr eingehend befaßt haben, auerkannt
vorden. Straßenbauten sind allerdings schon immer
n großem Umfange als öffentliche Notstandsarbeiten
efördert worden, d h. es wurden für den Bau neuer
Ztraßen oder die Erneuerung bestehender Straßen
n aller Regel Kreis⸗ oder Gemeindestraßen bei
enen bisher unterstützte Erwerbslose beschäftigt wur
en, Zuschüsse und Darlehen nach den Bestimmungen
ber öffentliche Notstandsarbeiten gegeben; ausge
hlossen von einer derartigen Forderung waren freilich
ie normalen Straßenunterhaltungsarbeiten, da diest
un den Pflichtaufgaben der wegebaupflichtigen Verbände
ehören. Um die vorhandenen Mittel ergiebiger zu
estalten oder — mit auderen Worten — um mit ver—
ältnismäßig geringen Beträgen einen erheblichen
dapitalaufwand und die Bereitstellung entsprechender
rbeitsgelegenheiten zu ermöglichen, entschlossen sich die
dessorts für die Forderung von Neubauten und Um—
auten der Staats⸗ und Provinzialstraßen einen ande—
en Weg, den bei den Beratungen der Reichsregierung
ngeregten Weg der Zinsverbilligung, zu wählen. Zu—
ächst wurde denjenigen Ländern und Provinzen, die
ls Notstandsbezirke im Sinne des Erlasses vom
4. August 1926 gelten, für Anleihen, die sie zur Ourch—
ihrung verstärkter Straßenbauprogramme aufnehmen,
n Zuschuß zu den von ihnen aufzubringenden Sinsen
ngeboten, und zwar von v. H. im ersten und von je
v. H. in den beiden folgenden Jahren Neuerdings
ird diese Zinsverbilligung darüber hinaus auch
olchen Bezirken gewährt, die zwar selbst nicht Not
andsbezirke im Sinne des Erlasses vom 14. August
26 sind, aber die Baustoffe für ihre Straßenbaten
berwiegend aus Notstandsbezirken beziehen Die Sins
ischüsse werden je zur Hälfte aus den Milteln des
deiches und denen der Länder für die produftive Er—
erbslosenfürsorge aufgebracht. Von diesem Anerbielen
st schon in verhältnismäßig großem Umfange Ge—
xauch gemacht worden; die Straßenbauten, die mit
zilfe dieser Zuschüsse in Gang gesetzt worden sind,
wellen einen Gesamtwert von rund 80 Millionen 20
ar. Ihre Verteilung auf die verschiedenen Gebiete
rgibt sich aus der anliegenden Aufstellung. Die Reichs— —
egierung exrwartet von diesen Albbeiten besoudé
Straßenbau