Full text: Denkschrift über die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung

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etwa nen einzustellende Arbeitskräfte ausschließlich bei den öffentlichen Arbeitsnachweisen an— 
zufordern und 
bei Ausführung der ihnen übertragenen Leistungen usw. grundsätzlich von der Heranziehung der 
Arbeitskräfte zu Überstunden abzusehen und e. Fdafuͤr weitere Arbeitskräfte einzustellen. 
Diesem Wunsche soll entsprochen werden. Die OPO wollen daher bei allen künftig zu vergebenden 
Leistungen und Lieferungen den Unternehmern die obigen Verpflichtungen auferlegen und die Ubertragung 
der Arbeiten von der Erfüllung dieser Verpflichtung abhängig machen. 
IV 
Unterschrift) 
An die Oberpostdirektionen und das Telegraphentechnische Reichsamt 
Von diesen Auflagen ist nur in besonderen Ausnahmefällen abgegangen worden, wenn dies nach 
Lage der Umstände im postdienstlichen Interesse unbedingt geboten war (Mangel an geeigneten Spezial⸗ 
kräften, Unaufschiebbarkeit der Arbeiten u. dgl.) 
Von einer Vorschrift über das Zusammenarbeiten der Beschaffungsstellen der Reichspost mit den 
Landesämtern für Arbeitsvermittlung in dem Sinne, daß die Landesämter möglichst frühzeitig von der 
bevorstehenden Vergebung größerer Aufträge seitens der Reichspost in Keuntnis gesetzt werden, konnte 
abgesehen werden, da es sich bei den Aufträgen der Reichspost in den einzelnen Bezirken im allgemeinen 
nur um kleinere Beträge handelt; größere Aufträge wurden nach Möglichkeit ohnehin schon auf die 
einzelnen Länder verteilt (zu vgl. S. 7 der Denkschrift). 
3. Wasserstraßenverwaltung 
Die Wasserstraßenverwaltung hat an ihre nachgeordneten Dienststellen folgenden Erlaß herausgegeben 
Es sind für die Arbeiten in weitestem Umfange Erwerbslose neu einzustellen. Die Arbeiten dürfen 
nicht durch Verlängerung der Arbeitszeit für vorhandene Arbeiter bewirkt werden. Die neu einzustellenden 
Arbeiter sind den Arbeitsnachweisen zu entnehmen Außerdem wird die Wasserstraßenverwaͤltung ihre 
nachgeordneten Dienststellen anweisen, ständig mit den Landesarbeitsämtern in Fuühlung zu bleiben und 
diese von dem Bevorstehen größerer Arbeiten rechtzeitig in Kenntnis zu setzen
	        
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