Full text: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Vierundzwanzigstes Kapitel. 
659 
Im 19. Jahrhundert verlor sich natürlich selbst die Erinnerung 
des Zusammenhanges zwischen Ackerbauer und Gemeindeeigentum. 
Von späterer Zeit gar nicht zu reden, welchen Pfennig Ersatz erhielt 
das Landvolk jemals für die 3511 770 Acres Gemeindeland, die ihm 
zwischen 1801 und 1831 geraubt und parlamentarisch den Landlords 
von den Landlords geschenkt wurden? 
Der letzte große Expropriationsprozeß der Ackerbauer von 
Grund und Boden endlich ist das sogenannte Clearing of Estates 
(Lichten der Güter, in der Tat Wegfegung der Menschen von den- 
selben). Alle bisher betrachteten englischen Methoden fanden ihren 
Höhepunkt im „Lichten“. Wie man bei der Schilderung des 
modernen Zustandes im vorigen Abschnitt sah, geht es jetzt, wo 
keine unabhängigen Bauern mehr wegzufegen sind, bis zum „Lichten“ 
der Cottages fort, so daß die Ackerbauarbeiter auf dem Boden, den 
sie bestellen, selbst nicht mehr den nötigen Raum zur eigenen Be- 
hausung finden. Was aber „Clearing of Estates“, im eigentlichen 
Sinne bedeutet, das lernen wir nur kennen im gelobten Lande der 
modernen Romanliteratur, in Hochschottland. Dort zeichnet sich der 
Vorgang aus durch seinen systematischen Charakter, durch die Größe 
der Stufenleiter, worauf er mit einem Schlage vollzogen wird (in 
Irland haben Grundherren es dahin gebracht, mehrere Dörfer gleich- 
zeitig. wegzufegen; in Hochschotiland handelt es sich um Boden- 
fächen von der Größe deutscher Herzogtümer) — und endlich durch 
die besondere Form des unterschlagenen Grundeigentums, 
Die Kelten Hochschottlands bestanden aus Clans, deren jeder 
Eigentümer des von ihm besiedelten Bodens war. Der Repräsentant 
des Clans, sein Häuptling oder „großer Mann“, war nur Titular- 
eigentümer dieses Bodens, ganz wie die Königin von England Titular- 
eigentümerin des nationalen Gesamtbodens ist. Als der englischen 
Regierung gelungen war, die inneren Kriege dieser „großen Männer“ 
und ihre fortwährenden Einfälle in die niederschottischen Ebenen 
zu unterdrücken, gaben die Clanhäuptlinge ihr altes Räuberhandwerk 
keineswegs auf; sie änderten nur die Form. Aus eigener Autorität 
verwandelten sie ihr Titulareigentumsrecht in Privateigentumsrecht, 
und da sie fanden, daß die Clanleute, deren Blut sie nicht mehr zu 
vergießen brauchten, ihnen bei ihrem Bereicherungsstreben Wider- 
stand entgegensetzten, beschlossen sie, diese Clanleute mit offener 
Gewalt zu vertreiben. „Ein König von England könnte mit dem- 
selben Recht sich anmaßen, seine Untertanen in die See zu jagen“, 
Sagt Professor Newman.??* Diese Revolution, welche in Schottland 
nach der letzten Schilderhebung des Prätendenten begann, kann man 
in ihren ersten Phasen verfolgen bei Sir James Steuart?!* und James 
218 FF, W. Newman: „Lectures on Political Economy. London 1851“, p. 132. 
214 Steuart sagt: „Die Rente dieser Länder (er überträgt irrtümlich die 
ökonomische Kategorie der Grundrente auf den Tribut der Fronarbeiter 
[taskmen] an den Clanhäuptling) ist durchaus unbedeutend im Vergleich zu ihrem 
Umfang, aber, was die Personenzahl betrifft, welche eine Pacht erhält, wird
	        
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