VIT. Abjhnitt: Einzelne Schuldverhältnijfje.
IL. Ausgeftaltung des Wandelungsanfpruchs,
Sand in Hand mit der Beihränkung des Käufer8 auf den Wandelungsanfpruß
gebt aber anderfeitZ eine gewille Ausdehnung und Erleichterung diefes
Anfpruchs:
1. Diefer fann vor allem nah 8 487 Mbf. 2 auGd in denjenigen
Sällen geltend gemacht werden, in melden nach den in S 467 in Bezug genommenen
88 351—358 ein Rücktritt vom Vertrag ausgefchloften wäre, alfo namentlich bei wefjent-
liher Verfhlehterung oder Untergang des Tieres, bei verfhuldeter
Unmöglichfeit der Gerausgabe, hei ftattgebabter Umgejtaltung durch Verar-
Beitung 20., fowie bei den in & 353 aufgeführten rechtlichen Verfügungen über den
Bertragsgegenftand.
2. BefonderS erwähnt wird in diefem Bufammenbhang im S 487 vor allem:
a) ber Fall einer Tötung des Tieres. Sowohl aus & 487, wie aus $ 495
und aus $ 488 ergibt fich, daß der Wandelungsanfpruch durch den ein“
getretenen © ob be8 Tieres nicht ausgefdlofen wird. E83 gilt dies Jowohl für
den Fall eineS natürlichen Verenden3 des Tieres (gleichviel ob ib der Käufer
verfchuldet Hat oder nicht: Mi. 11, 257; f. auch den nächftfolgenden Sak des
& 487) al8 auch für den anderen einer Tötung desfelben durch Menjhen-
hand, 3. B. im Wege einer Not/hlachtung oder auch einer wirtfhaftlichen
Schlachtung, weldhe dann erft den Mangel zur Offenbarung gebracht hat.
Ueber den Zal der Tötung eines feudenkranken oder nur
leuchenverdächtigen Tieres und überhaupt über das Verhältnis zu Der
Sffentlidredhtliden Seucdhengefjeßgebung val. die Erörterungen
in %. I, 736 ff.
Nach der Sonderbeftimmung im zweiten Sabe des & 487 Beftebht die in diefer
GSefebesftelle vorgefehene erleichterte Wandelungsmöglichtkeit auch in allen
anderen Fällen, in denen der Käufer infolge eines Umftandes, den er
au3 dem einen oder anderen Grunde rechtlich zu berireten Dat
in$befondere einer Verfügung über das Tier 3. B. einer Weiters
beräußerung) außerftande it, das Tier zurüczugemähren. Durch die
allgemeine Fajhung und die Zwecbeftimmung der GefebeSftelle wird namentlidh
eine Ablehnung der Wandelung feitens des Verkäufers auf Grund des S 354
mit SS 467, 481 auSgefchloffen. (Val. Plan Bem. 2).
3. Art der Wandelung. In denjenigen Fällen, in welchen der Käufer auf
rund der Sonderbeitimmung im 8 487 bi. 2 die dadurch erleichterte
Wandelung betreibt, deren Durchführung daher nicht in Geftalt der NRücgewähr
des Tieres felbft erfolgen kann, hat der Käufer dem Verkäufer „den Wert des Tieres
zu Dbergüften“.
a) Nicht Erjaß des fubjektiven Schaden oder Interefies auf Seite de8 Ver:
fäufer3 bat EEE (®. 1, 740 ff), fondernm Erfaß des objektiven
Wertes des Tieres, und zwar diefes Wertes in DBemefjfung nad
dem Deiunit, ‚in weldem der Käufer dem VBerkänfer feinen Anfpruc
auf Wandelung mitteilt und Wandelung damit Aegebrt. Lebterer
han folgt aus $ 465 (übereinjtimmend Ruhlenbek Bem. 3; die An-
änger der Vertragstheorie halten den Zeitpunkt des VollzugsS der Wan:
delung d. h. eines Vertrags im Sinne des 8 465 für maßgebend, jo 3. SB.
Vertmann und land); vgl. ferner zur ae Stölzle S, 206 ff., Schneider
S. 148 ff., Sirfo-IHagel S. 57, RKeuter-Sauer S. 57, Endemann S. 1007
Anm. 24, auch Krücmann, Anfechtung S. 74 #., Conze a. a. D. S. 84; Stölzle
A Se S, 206 will den Beitvunkt des Gefahrüberganags enticheiden
alten).
b) Anzuichlagen ift natürlih nur derjenige Wert, den in jenem Beitpunfkte
daS Zier troß de8 herborgetretenen Gewährsmangel8 noch bat oder
gehabt haben mürde. Diefer wird in der Regel fich nied riger bemefjen,
al8 der infolge der Wandelung vom Verkäufer rliczuvergütende oder nicht
mebhr zu beanjpruchende Kaufpreis. (3 dürfte daher die von Vertmann
Ben. 2, a befprochene Frage der Wertsbemeflung im Halle, daß bei vor-
fiegendem Verzuge des Käufers in Erfüllung feiner Wandelungspflicht
noch eine Wertserhöhung des Tieres eintreten {ollte, Kaum von proak-
ti{der Bedeutung werden.)
Wegen der Transportkfoften (und Zollfoiten) |. Bem. 2, c zu & 488.
Wegen der Futterkoften |. Bem. 2, d zu S 488
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