fullscreen: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Das Eigentum sämtlicher religiösen Körperschaften ist 
von Besteuerung befreit. 
Alles Eigentum, das nicht Grundeigentum ist, wird als 
Personalvermögen („personal property“) bezeichnet. In der 
Theorie wird jeder Bürger nach seinem effektiven Vermögen 
besteuert, das er am zweiten Montag im Januar besitzt. An 
diesem Tag erhält jeder Bürger die Benachrichtigung, wie 
hoch sein Personalvermögen von den Steuerbeamten ein 
geschätzt worden ist; die Bürger haben alsdann das Recht, 
bis zum 31. März vor dem Steuerbeamten gegen die Ein 
schätzung Einspruch zu erheben. Ein Bürger, der Grund 
eigentum besitzt und hierauf Hypotheken aufgenommen hat, 
darf den Betrag dieser Hypotheken von seinem Personal 
vermögen in Abzug bringen. Die Einschätzung geschieht in 
der unzureichendsten Weise. In kaum einem einzigen Fall 
wird der wirkliche Vermögensstand eines Bürgers den 
Steuerbeamten bekannt. Nirgends geht eine sorgfältige Unter 
suchung voraus; die Steuerbeamten nehmen einfach das 
städtische oder das kaufmännische Adreßbuch zur Hand und 
machen ihre Einschätzungen, indem sie arbiträre Zahlen 
einzeichnen. Daß unter solchen Umständen die Ver 
anschlagung rein willkürlich ist, ergibt sich von selbst. Es 
sind Fälle bekannt, in denen Bedienstete und Kommis, die 
kaum ein Gehalt von 12 bis 15 $ die Woche verdienen und 
gar kein Vermögen besitzen, mit 50 000 $ eingeschätzt 
wurden, während andere Bürger, von denen man weiß, daß 
sie über ein Vermögen von 100 000 $ verfügen, mit 
2000—3000 $ Vermögen zensiert worden sind. Ein hervor 
ragender deutsch-amerikanischer Anwalt sagte mir wörtlich: 
„Ein vernünftiges System besteht hier absolut nicht, und es 
ist leicht erklärlich, daß bei einer solchen Handhabung die 
gröbsten und unglaublichsten Fehler gemacht werden, und 
daß viele Bürger ihre Steuerpflichten ganz und gar umgehen.“
	        
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