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dadurch der Besteuerung. So kann es ferner bei der
geltenden Regelung leicht kommen, daß selbst außergewöhn
lich wohlhabende Leute, die ihr Vermögen in solchen Aktien
oder Bonds dauernd investiert haben, auf ihr Personal
vermögen nicht einen Cent Steuer zahlen und aus ihrem
Grundbesitz mit einem im Verhältnis zu ihrem Gesamt
vermögen winzigen Steuerbetrag herangezogen werden.
Die durch die Stadt erhobenen Steuern werden ver
wendet zur Bestreitung der Staatssteuern, wie schon
oben erwähnt, ferner zur Tilgung der Zinsen auf die
städtischen Schulden, für die städtische Verwaltung, für
Erziehungszwecke, für das öffentliche Gesundheitsamt, für
die städtischen Spitäler und Irrenanstalten, für Straßenreini
gung, für die Polizei und das Feuerwehr-Departement usw.
Die Summe von 2 776 704 $ war in Greater New York im
Jahre 1902 für Wohltätigkeitszwecke ausgesetzt, während
der Etat Berlins allein für „Armenwesen mit Ausschluß der
Krankenhäuser“ im gleichen Jahre 13 2 / ;i Millionen Mark
vorgesehen hatte. Ein erheblicher Teil des New Yorker
Betrages wird privaten Wohltätigkeitsanstalten zugewiesen,
z. B. Waisenhäusern, Entbindungsanstalten, Anstalten zur
Unterbringung verwahrloster Kinder usw. Der Staat oder
die Stadtverwaltung zieht es überall in der Union vor, der
privaten Wohltätigkeit den weitesten Spielraum zu lassen,
anstatt die Errichtung humanitärer Anstalten in großem
Maßstabe selbst in die Wege zu leiten und finanziell zu
übernehmen. So befindet sich das Fachschulwesen fast
gänzlich in Privathänden. Dagegen bestimmte das Budget
für 1902 135 000 $ für das „American Museum of National
History“ und 150 000 $ für das „Metropolitan Museum of
Art“. Die Stadt bietet ferner der Bevölkerung Musik während
des Sommers. Das Budget für das Jahr 1902 setzte hier
für die Summe von 25 000 $ aus. Außerdem unterhält die