Strukturwandlungen der Weltwirtschaft
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zu solchen Maßnahmen in der Regel vom Kapital ausgeht, der Staat
es jedoch für nützlich hält, sie mittelbar oder gar unmittelbar auf dem
Wege der Gesetzgebung zu unterstützen. Ein drastisches Beispiel dafür
ist bekanntlich die »Rubber Restriction«in den Vereinigten Malaien-
staaten, der »schamloseste Raubzug gegen die Kautschukverbraucher
der Welt«, wie die Amerikaner sie zu bezeichnen pflegen. Die Maßnahme
hat die Hochhaltung der Gummipreise zum Zweck. Sie knüpft in ihrer
Durchführung an den Ausfuhrzoll an, der auch vorher für Gummi erhoben
wurde. Dies ist ja überhaupt der Weg, die rohstoffverarbeitenden Länder
dem Monopolland tributpflichtig zu machen. England hat im Jahre
1922 ein Gesetz erlassen, dem zufolge jede Kautschukpflanzung in seinen
Gebieten ein Kontingent zugewiesen erhält, das zu dem normalen Aus-
fuhrzoll exportiert werden kann. Die darüber hinausgehenden Mengen
werden mit Prohibitivzöllen belegt, außerdem werden von etwaigen Vor-
ratsmengen im Inneren Abgaben erhoben, Bei steigenden Weltmarkt-
preisen wird das Kontingent erhöht, bei sinkenden herabgesetzt. Wir
sehen hier eine gleitende Zollskala, und zwar, anders als sie sonst begriffen
wird, für die Ausfuhr und nicht für die Einfuhr. Der Zweck, die Preise zu
stabilisieren, ist jedoch der gleiche. Zur Zeit wird ein Preis von 21 Pence
für notwendig gehalten. Die Urteile über die Kautschukrestriktion
gehen erheblich auseinander. Was die Hauptverbraucher sagen, ist
schon erwähnt worden. Es gibt in Amerika Stimmen, die im Kupfer-
trust ein Kampfmittel gegen die englische Kautschukpolitik sehen. In
England selbst wird betont, daß es sich um eine Notstandsmaßnahme
in zwölfter Stunde gehandelt habe, weil das gesamte in den Kautschuk-
plantagen angelegte Kapital unmittelbar vor dem Zusammenbruch
gestanden hätte. Man habe sich dabei große Mäßigung auferlegt. Es
kann in der Tat nicht behauptet werden, daß ein Gummipreis von 21
Pence übertrieben hoch sei; er hält sich im Gegenteil noch unter der
allgemeinen Preissteigerung. Anderseits darf wohl behauptet werden,
daß die »Mäßigung« nicht ganz freiwillig erfolgte, denn seit der Restrik-
tion hat die Erzeugung in Niederländisch-Indien beträchtlich zugenommen.
Insgesamt stehen heute schon etwa 30 °/, des plantagenmäßig gewonnenen
Gummis außerhalb des englischen Einflusses. Dazu kommt, daß bei
einem Preis von 2 bis 3 Schilling auch Brasilien mit seinem Rubber
wieder stärker konkurrenzfähig wird. Stünde die gesamte Produktion
von Plantagengummi unter englischem Einfluß, so würde die in England
gelegentlich, ausgesprochene Absicht, aus dem Gummimonopol einen
Teil der Kriegskosten zu decken, wohl rigoroser durchgeführt worden sein*,
1 Beim Lesen der Korrektur kommt die Nachricht, daß England durch Verschärfung
der Kontingentierung bestrebt ist, den Rubberpreis über die obengenannte Grenze hinaus
festzusetzen. Die zunehmende Nachfrage scheint diese Maßnahme zu ermöglichen.