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Hörigkeitsverhältnis.
selbst und ihr ausgedehntes Hof- und Dienstpersonal gebrauchten.
Denn ein jeder solcher Herrensitz umfasste eine grössere Wirtschaft.
Der Herr übernahm nicht nur die Beköstigung, sondern auch die
Lieferung von Wohnung, Kleidung und sonstiger Ausstattung, wie sie
für die Bediensteten in der Wirtschaft oder im Kriegsdienste erforderlich
waren; und je mehr sich die Gewohnheiten verfeinerten, um so
mannigfaltiger waren die Arbeiten, welche die Hörigen übernehmen
mussten,
Die erste Thätigkeit, die hierbei in Betracht kam, und grössere
Ausdehnung erlangte, war die Verarbeitung der Metalle: die Schmiedearbeit
mit dem Nebenzweig der Schlosserei, dann der Metallgiesserei,
die sicher schon vor der Völkerwanderung auch in Deutschland längst
bekannt war. Das Metall wurde schon damals vor allen Dingen bei
den Waffen und in fortdauernd wachsender Weise dann im Hausgerät
aller Art verwendet. Hier haben sich sicher schon früh neben den
hörigen Arbeitern selbständige freie Handwerker entwickelt, die sich ausschliesslich
dieser Thätigkeit widmeten. In zweiter Linie kommt die
Weberei in Betracht, die schon damals in allen Häusern verbreitet
war, und besonders an den grossen Höfen die mannigfaltigste Ausgestaltung
erfuhr.
Auf den Herrenhöfen wurde das Weben wie das Spinnen von
Frauen ausgeführt, die in besonderen Häusern, resp. Sälen zusammen
die Arbeit für die Herrschaft zu verrichten hatten, deren Produkt als
Lohn und Geschenk, hier und da auch wohl als Tauschobjekt in
iremde Hände überging und sich im Lande verbreitete. Aber neben
ihnen wurde schon im frühen Mittelalter von der bäuerlichen Bevölkerung
mehr produziert, als an Ort und Stelle verbraucht wurde,
so dass Zeuge mannigfaltiger Art zum Handelsartikel wurden, wie
dies von den friesischen Tuchen zu sagen ist. Kine besondere Bedeutung
gewannen naturgemäss früh die mannigfaltigen Bauhandwerke,
je mehr das Bedürfnis hervortrat, sich in festen Burgen und Schlössern
sicheren Schutz und Sitz für den grossen Hofstaat zu schaffen; dann,
um die kirchlichen Bauten auszuführen und sie auszuschmücken, worauf
die Geistlichkeit bekanntlich zu allen Zeiten das grösste Gewicht legte
und darin das beste Mittel fand, ihr Ansehen zu heben und zu
stützen. So werden in den Kapitularien Karls der Grossen bereits
13 verschiedene Handwerke aufgeführt, welche auf den Domänen gehalten
werden sollen: Fischer, Schmiede, Schildmacher, Böttger, Sattler,
Schuhmacher, Müller, Drechsler, Bäcker, Bierbrauer, Goldarbeiter,
Seifensieder, Zimmerleute. Auffallender Weise fehlt die Erwähnung
der Töpfer, wie auch sonst in den Urkunden der damaligen Zeit, obwohl
es keinem Zweifel unterliegen kann, dass Thongeräte mannigfaltigster
Art damals in Gebrauch gewesen sind. Man kann daraus
antnehmen, dass noch ausser den aufgeführten eine Anzahl anderer
Handwerke bereits bestanden haben.
Diese Handwerker auf den Fronhöfen waren, wie erwähnt, Hörige,
welche nach Bedarf und nach Angabe der Beamten die Arbeit auszuführen
hatten. Dies geschah teils auf dem Hofe selbst, teils in
ihrer Wohnung, die ihnen von den Herren mit Land überwiesen
wurde; teils indem sie die Beköstigung und Wohnung unmittelbar von
den Herren empfingen, teils indem sie sich auf dem ihnen überlassenen