und feine Folgen.
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Schlöffer bewohnen, die ehemals [Hlefijhen Fürften gehörten und Reftdenzen
waren“1), Der ärmere Adel durfte fehr bald, wenn er fih nicht auf hals-
brecherifhe Spekulationsgefjhäfte einlafjen wollte, an den Erwerb eines
Rittergutes nicht mehr denken, und fo mehrten fidh denn von Jahr zu Jahr
die an den König gerichteten Gefuche armer Teufel, invalider Offiziere und
adeliger Witwen um die Erlaubnis, eine Scholtifei, ein Bauerngut oder gar
nur eine Häuslerftelle erwerben zu dürfen”).
Der immer weitere Kreije ziehende SGüterhandel begünftigte das Fort-
fchreiten der Latifundienbildung, die Häufung vieler Güter in einer Hand,
wie das Eindringen Hürgerlidher und ehemals bäuerlidher Elemente, die vor-
her ein Freigut oder eine Scholtifei befeffen hatten, in die Reihen der Ritter-
gutsbefiger, während einzelne Edelleute Ihon mit einer Heinbäuerlichen
Stelle vorlieb nahmen. So wurde die auf [tändijdhen Prinzipien beruhende
Grundbefigverteilung des altpreukijhen Staates leife erfOhlttert und ihr
Sturz dadurch vorbereitet, daß durdh den Häufigen Befigerwechjel die meilten
bisher bodenftändigen AWbdelsfamilien entwurzelt wurden®).
Die Gefahren diefes Güterhandels wurden nicht verkannt. DYer Land-
cat des Neidhenbacher Kreifes, von Dresky, ein pracdhtvoller Charakterfopf
nach Art des alten Marwig, hatte Ihon 1789 auf feine böfen Folgen hin-
1) Bon Schlefien vor und feit dem Jahre 1740, Bd. II, S. 388, — I. SG. Elsner,
Landwirt{hHaftlidhe Reife dur Schlefien ufm., Bd. I, 2 (Breslau 1823), S. 12: „Ein
verderblidher Scdhhacher mit Gütern von größerer oder kleinerer Ausdehnung, der vor
20—30 Jahren in Schlefien ganz befonders Sitte mar, hat fich feit jener Zeit etwas
verloren, ob er glei) hie und da noch getrieben merden fol. IH meine den Unkauf
von Gütern fajt ohne vieles Geld. Man kaufte diefelben den hHaufierenden Hjraeliten
gleich und verkaufte fie oft wieder, ohne fie einmal gefehen zu haben.“ 2) So durfte
3. B. ein Herr von Baudifß 1782 in Bifjhmwikg am Berge, Kreis Breslau, ein bäuerliches
Freigut erftehen mit der ausdrückliden Begründung in der Kabinettsorder, daß ihm
ja der Erwerb eines Mittergutes finanziell unmöglich fei, 1787 durfte Leutnant
von Winning eine freie Ungerhäuslerftelle in Jägerndorf, Kreis Brieg, erwerben,
1788 erbielt fogar der Landrat des Wartenberger Kreifes, von Teidhmann, da er kein
Rittergut befaß, „bei den enormen Güterpreijen“ an einen Ankauf au) nicht denken
durfte, andrerfeits, mie er angab, auf dem Lande ungleich billiger als in der Stadt
(eben konnte, die Erlaubnis, einem Wartenberger Magijtratsmitglied eine [ogenannte
doppelte Boffeffion, eine Bauernftelle, mit der eine Häuslerftelle verfjhmolzen war,
abzukaufen. 1800 begnügte {id ein ehemaliger Leutnant von Petit mit einer Koloniften-
[telle und 1801 ein Hauptmann von Maufchmwig mit einem Freihaus und darauf
haftender Kramgerechtigkeit in Oberadelsdorf, Kreis Goldberg. Wuker den genannten
Sällen murde die ent{predhende Erlaubnis bis 1806 etma 30mal Offizieren, Beamten
und adeligen Damen erteilt; in Aslau, Kreis Lömenberg-Bunzlau, durfte fogar die
Scmägerin des Gutsherrn, ein Fräulein von Oppel, 1789 für 1432 rfh. den Dorf:
kret{dam kaufen, mit dem 1805 eine Freiftelle vereinigt murde. 3) So gab es
im Kreife Toft-Gleimig 1747 nur einen einzigen proteftantijden NRittergutsbefiger,
1795: 13 unter 47. DO. Rubßner, Das Landratamt in Schlefien, Bresl. Diff. 1911, S. 9.