Sierra-Seone.
Bei den Zollfakturen, Urfprungszeugniffen, Konnofjementen
und Poftpaketen find die gleichen Borfchriften wic unter
Soldfkfüfte zu beachten.
Markierungsvorfchriften:
Die Kijften müfen mit „Made in Germany“ bezw. dem
Urfprungsland verfehen fein, des ferneren müffen alle
Kartons, Pakete, Dofen, Slajfchen uf, mit der Auffehrift
„Made in Germany“ oder Des betreffenden Herkunftslandes
deutlich verfehen fein,
Miufter im Reifeverfehr:
Kür zollpffichtige Mufter, die don HandlungsSreifenden ein:
gebracht werden und für andere als VerzehrungSgegen-
jtände, die Durchreifenbde für ihren eigenen Sebrauch mit
lich führen, ijt entiyeder ein Geldbetrag in Höhe des Sin-
gangSzolle8 für die mitgeführten Gegenftände bei dem Zoll-
erheber zu hinterlegen oder von dem Einführer durch einen
oder mehHrere Bürgen für einen Betrag Bürafchaft zu lei-
jten, der mindeftensS dem auf die eingeführten Mırfter oder
Segenjtände entfallenden Zolbetrage aleichfommt.
Werden die Gegenftände innerhalb eines MonatzZ oder
einem ferneren, jedoch im ganzen drei Monate nicht über-
[Oreitenden Frijt wieder ausgeführt oder in eine Zoll.
niederlage gebracht, {o wird der hinterlegte Zoll zurück:
gezahlt oder die Bürafchaft aqelStcht.
Verzollung von Katalugen und Kreisliften: .
Handelsfataloge, *Breislijten f[omwie gedruckte Handels:
anzeigen und -Rekfkame, zur Gratisverteilung, werden 3Z0-
frei zuaelajien.
Zeberfeefrachtftüde:
Neberfeefrachtitücke nach Sierra Leone miütffen für jedes ein-
zelne Paket oder für jede Gefjamtfendung durch eine Kech-
nung auf vorgefchriebenem Vordruck in zweifacher AuzSfjer-
tigung belegt werden. Die KRedhnung kann entweder den
Begleitpapieren beigefügt oder unmittelbar an den Empfän-
ger gejandt werden. Siehe „Britifche AZollfafturen“ im
Anhang.
Syrien es
Surien und SGropßlidanon.
tonfulat:
Beirut (K).
3ZollinhHaltserflärungen:
Loftfendungen find 3 franzöfifiche Zollinhaltserflärungen
Heizufügen.
Berpadung:
BPatete müffen in Harken Holzkiften, in WeißblechbehHälter, In
Leinwand, Segeltuch oder in ähnlichen Stoffen verpackt fein
Rabier oder Vaypeumbhüdlung aendtat nicht.
kKechnungen:
Die Zollgebühren werden erhoben auf Grund der Driginal-
faßtırren, zuzüglich der Spejen bis zum Beftimmungsort
bezw. -Dafen, abzüglich der übrigen Nachläffe und Stonti.
AlB echt merden nur jene Fakturen anerkannt, die folgenden
Nermerf de8g Verkäufer3 oder Fabrikanten tragen: „Wir
beftätigen, daß Ddiefe Faktura authentifhH und Die einzige
ijt, die für die darlır verzeichneten Waren ausgeftellt wurde,
daß fie dem genauen Wert der Ware anfüihrt, ohne Hoz1tg
»ner Afontozahlung, und daß die Provenienz ausfchließlich
‘Rame des Landes) ijt.“ Diejer Vermerk muß für nicht:
‘ranzöfijche Waren vom fFranzöftjhen Konful begklaubiat Fein.
Yakturenbeträge in fremder Währung werden in Syrien:
Piafter umgerechnet zu dem am Tage der Takturenbeglau-
bigung gültigen Zageskurfe. Die Beglaubigung der Her-
Ainft und der Preis entfällt für Poftfendungen im Werte
von unter 1000 Franken und für gewöhnliche Sendungen
‘mit Ronnofjement3) von unter 2000 Franken. Unter
„Sendung“ fix jJämtlihe Kolli verftanden, Die fih auf
Uadefcheinen gleichen DatumS befinden und fi auf Waren
beziehen, die von einem Wofender an einen Empfänger
gerichtet {UnD.
3ulipflichtige Briefe:
GSefchloffene Briefe mit zollpflichtigem Inhalt einfhl. Wert-
briefen find zuläffig. AI3 Mufjter ohne Wert dürfen Gegen-
fände, die feinen HandelScharakter Haben und infolge ihres
geringen Werte3 HeftimmungsSgemäß 3zolfrei find, verfandt
eb Verftöße gegen diefe Borfchriften haben Strafen
zur Volde.
zonjulatägebühren: .
Die Bijierung von UrfprungsSzeugniffen und Kakturen,
welche deutfche Waren nach Syrien begleiten, werden von
den franzöfifjchen KXonfukaten in Deutichland gebührenfrei
bealaubiagt
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