Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

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ft. & ift daher zu empfehlen, für die Seereife eine jtärkere 
Berpadung zu nehmen in Zorm von Neberfkijten oder Yatten- 
gerfchlägen, die um Die vorgejchriebene Leichte Verpadung 
jerumgelegt werden. Die an der Fahrt nach den beiden 
Staaten beteiligten Dampferlinien Lajffjen folcdhe Neberkijten 
mw. im Beftimmungshafen vor ver EntIöfchung abfhlagen, 
0 daß die Verzollung in der leichten Verpadung vort- 
zjenommen iverden fann. Die Reedereien geben für bie 
Durchführung Diefer Maknahme befondere Bedingungen 
heraus. 
Zollvorfchriften. 
jollvorfchriften für Muiter: , . 
Die Verfendung von Multern nach Venezuela durch die Loft 
fanın entweder mittels Boftpaket oder als „Muilter ohne Wert” 
erfolgen, Da nad dem venezolanifchen Koftgefeß Multer 
feinen SHandelSwert befigen dürfen, das Höchitgewicht für 
Ioldhe Sendungen auch durch internationale, Abiommen auf 
350 ®ramm feitgefeßt ilt. fommt wohl in vielen Fällen nur 
die Verfendung im Poftpaket in Betracht. Nach den bes 
tehbenden bvenesolanifchen Boltbeltimmungen werden Waren, 
Je in Briefen oder als „Muiter, ohne Wert” ankommen, be= 
5örblih_ befchlagnahmt, ob fie eingefhrieben eintreffen ober 
1icht. Diefes Schidfal wird auch Muiterfendungen, auteil, die 
jen Beltimmungen nicht entipredhen, 3 kommt beifpielsweife 
50x, dak Multer von Krawatten. Strümpfen, Zaldhentüchern, 
Schmudfachen ufw.. die als „Multer olıne Wert” eingehen, 
»0n der Boftbehörde befchlaanahmt werben, weil folche Mufter 
'mmerbin einen Oandelsmert befißen, Um Muiter diefer Art 
or Beichlannahne. zu Ihüßen, empfiehlt _e8 lich, fie erit nach 
Unbrauchbarmachung (Durchlöchetung, Galbierung 11m.) zu 
derfenden, In Poltpaketen eingehende Multer unterliegen der 
Beichlannahme auch dann nicht, wenn Je einen Handelswert 
befiben. Sn folchen Fällen it lediglich der Cinganassoll au 
2anir:chten 
Nuiter im Meifeverkehr:; . 
Örökere Mengen von Warenmuitern, welche Reifende mit fich 
‚Ühren und wieder ausgeführt werden jollen, können für einen 
deitimmten BSeitabihnitt zollfrei eingeführt merden, 3 muß 
Jann aber ein entibredjender Betrag beim ABoNlamt bar hinter: 
egt werden Bei der Wiederausfuhr wird, nachdem fejtgeltellt 
vorben ift. dak dielelben Multer und in aleidher Ungahl. wie 
Angeführt, vorhanden Kind, der als Sidherheit hinterlegte 
Betrang von der Zolbehöärde dem Neifenden erltattet 
Murjter 3 tiefen: . 
SOUDrLicEi Gegenitände, die in Briefen als Selle 
Multer obne Wert, eingefdrieben oder nicht, en De 
Derden mit Belchlan belegt und zur Beftreitung der 
irafen versteigert. 
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