daß ein und derselbe Farbton durch Farbstoffe erzielt werden kann,
die ganz verschiedene chemische und maltechnische Eigenschaften
haben. Andererseits können gewisse Farbtöne nur mit Farbstoffen
ganz bestimmter Eigenschaften erzielt werden; es wäre verfehlt zu
verlangen, daß nur lichtechte Farben Verwendung finden sollen, es
gibt eben doch manche Arbeiten, die nur kurze Zeit zu halten brau-
chen, um ihrem Zweck vollauf zu genügen, bei denen aber aus wirt-
schaftlichen Gründen die billigsten Farben vollständig ausreichend
sind, z, B. bei Bauten auf vorübergehenden Volksfesten u. dgl, m,
Ein wesentliches Hilfsmittel bei der Normung bildet die genaue
Kennzeichnung der Eigenschaften der Farbstoffe, In der Werkstatt
soll allerdings der Grundsatz herrschen, daß nur lichtechte Farben ver-
wendet werden dürfen, denn wenn auch die Kennzeichnung seitens
der Fabrikanten noch so exakt ist, läßt sich doch niemals vermeiden,
daß auf dem Weg von der Werkstatt zur Arbeitsstelle die Einschrän-
kung auf gewisse Verwendungszwecke vergessen wird.
Mit einer Normung der Farben wird vor allem auch erreicht
werden, daß unverwendbare Reste sich nicht so massenhaft an-
häufen, wie es jetzt leicht der Fall ist. Die Verwertung der Reste
ist aber eine außerordentliche Gefahr, auch abgesehen davon, daß
teure und billige Stoffe vielfach wahllos durcheinander gemischt
werden, kommen auch Mischungen von Farben verschiedenster
Lichtechtheit vor und die gemischten Töne verändern durch Aus-
bleichen eines Bestandteils ihre Farbe oft ganz erheblich,
Am schwierigsten gestalten sich die Verhältnisse bei den an-
geriebenen Farben sowie bei den Lacken, Nach dem Urteil erfah-
rener Lackfabrikanten ist auch auf diesem Gebiet eine Normung
durchführbar, soweit es sich eben, wie schon erwähnt, um jene An-
Strichfarben und Lacke handelt, die für normale Verwendungszwecke
in Betracht kommen können. Also in erster Linie für viele Arbeiten
der Möbelindustrie u. dgl.
Der Schaffung von Normen für Rostschutzfarben steht die er-
zeugende Industrie nicht mehr so ablehnend gegenüber wie früher;
Verschiedene Fabrikanten haben sich sogar in sehr günstigem Sinn
darüber geäußert. Die Bedingungen sind hier allerdings auch wesent-
lich einfacher, da die Anforderungen, die an die Farben vom Ver-
braucher gestellt werden, ein für allemal fest umrissen sind, Die
betr. Anstrichfarbe muß z. B. auf allen Arten Eisen gut haften, die
für Eisenkonstruktion usw. in Frage kommen, Der Anstrich muß bei
Normalen Witterungsverhältnissen eine bestimmte Reihe von Jahren,
etwa fünf Jahre, halten, d. h. er darf nicht rasch verwittern, so daß
die Schutzschicht verschwindet, Außerdem muß er gegen Unter-
rostung Sicherheit bieten.
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