Full text : Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

SFranzöfifiche Kolonien,
Befigungen und Rrotekftorate.

Franzöfifche Kolonien,
Befigungen und Protektorate.

Mifimilierte Kolonien.

BertragSverhältnis:
Die Boden- und Gewerbeerzeugniffe Ddeutfehen Urjprungs
1D Ddeutiher Herkunft genießen bei ihrer Cinfuhr in. die
jogenanuten ajjimilierten franzöfifchen Kokonien, d. H. Diejenigen,
 die qrundfäglich das Zollfyftem Des Mutterlandes
haben, die Meijtbeglüinftiqung. IN Abweichung vom Tarif
des Mutterlanvdes fönnen beftimmte Srzeugniffe in Ddiefen
Kolonien befondere Zolregelungen erfahren.
Die affimilierten franzöfifhen Kolonien, Befigungen
und Protektoratsäländer find zur Aeit folgende:
Guadeloupe, Martinique, Franzöf.: Guyana, Reunion,
Franzöf.-Hinterindien (Indochina), Madagastar und zuge:
hörige Gebiete, Neu-Kaledonien und zugehörige Gebiete
jomie Gabon.
Rechnungen:
Erforderlich find Rechnungen in dreifacher Ausfertgiung.
Die Rechnungen müjfen am Schluß folgende Srflärung
des MHusfteller3 iragen und volgüiltig unterfchrieben fein:
„80 erfläre hiermit, daß der Kedhunungsbetrag in HIhe
von .... (in Worten) ... .) mit meinen ordNUNGSGEmäß
 geführten Büchern übereinftinmt, daß der Ber
fäufer in Deutichland anfäffig und der Kaufabichluk in
Deutichland getätigt worden Üjt.“
LBolgültige Unterfchrift.
Diefe Rechnungen find der Handelskammer und dem 3U-Pannen
 Franzöjijchen Konfulat zur Beglaubigung vorzuegen.

Richt erforderlidh find diefe Rechnungen im Verkehr mit
franz. Guahana Und Neukaledonien, e8 genligt hier eine
unbeglaubigte Rechnung.
UArfprungszeugniffe:
Sm BVBerfehr mit Reunion und Madagastar gelten für Urprungszeuaniffe
 die gleichen Beftimmungen‘ wie für Frankreich.
 Urfprungszeugnifje find ferner erforderlich im Vers
fehr mit Guadeloupe und Martinique, Diefe brauchen nur
von der Induftrie- und Handelskammer, nicht aber vom
Konfulat beglaubigt zu fein.
Arfprungsbezeidh nung:
Sm Verkehr mit Indochina find die Vorfehriften über Ur:
{prungsbezeidhnung in Frankreich zu beachten,
ZoflinhaltserNärungen:
Poftfendungen find außer den obigen Begleitpapieren Deizufügen:
 1 internat, afketkarte, 1 {tatiftifcher Anmeldefchein,
jerner an 3Zolinhaltserflärungen: Gabon 4 franz., SGuadefoupe
 2 franz, Franz. Guayana 2 franz, MadagasStar
3 franz, Martinique 2 franz., Neukaledonien 4 franz.
Keunion 3 franz, Indochina 2 franz.
Sn den Zollinhaltserklärungen für Sudochina ft jede
einzelne MWareugatiung nebft ihrem NReingewicht anzıtführen;
 in den Zokinhaltserflärungen für YWadagastar {ft
der Paktetinhalt in allen Sinzelbheiten anzıaeben.
3uMNlpflidhtige Briefe:
Siebe unter nichtaflimilierte Kolonien,

Algerien {teht mit Frankreich de facto in Zolunion. _ Das
AAN Handelsabkonımen vom 17. 8. 27 et
itrectt Jich Deshalb auch auf Aaerien.
Xonfulat: .
Deutfches General-Konfulat in Algier (Algerien), Hotel
Continental.
Hegleitpapiere: n
€ gelten die gleidhen VorfOhriften wie für den Berfand
5 nach Frankreich.
Sollinhaltserflärungen: n x
&8 {ind zwei franzöfjifche ZoNkinhaltserflärungen erforderlich.
Zollpflichtige Briefe: , Ve
Gejeloffene Uriefe einihl. Wertbriefen mit zollpflichtigem
Sunhbalt find zuläffta.

aerien.

Nichtaffimilierte Kolonien.
Ber ragsverhältnis:
Sn den fogenannten nicht ajfimilierten Kolonien, D. D. den-‚enigen,
 die ein befonderes Aollfyjftem Haben, und in Zunis
zenießen Erzeuaniffe deutfchen Urfprungs und: Ddeutfcher
perkunft nach Artifel 42 de3 deutfch-Franzöfifjhen HandelSveriragesg
 die niedrigiten Zollfjäße, die gegenwärtig DvDer
Hinftig irgendeiner anderen Macht auf Grund von LZarifnaßnahmen
 oder Handelsverträgen gewährt werden.
Nichtaffimikierte Kolonien, Befibungen und Lrotefktotat3länder
 find:
Tunis, Marokko (franzöfijde Zone), Franzöfifc-Weft-Mfrila
 (Senegal), Sudan, Franzöfijdh-Ouinea, YPiaurijanien,
 Elfenbeintküfte, Dahomey, Ober-Bolta- und Nigergebiet,
 Franzöfifch-Nequatorialafrifa mit Ausuahme von
Babon (d. 9. der franzöfifche Teil des konventionellen
Kongobedens), Franzöfifch-Soumaliland und zugehörige
Sebie/e (Gebiet von ODbock und Protektorate der Somalifülte,
 von Tadjourah und der Danatil-Länder). Sünfeeinfeln
 (franzöfifche Niederlaffungen in Ozeanien), Saiut-Bierre
 und Miquelon {owie die Neu-Gebriden.
Sbenfals ein eigenes Zowlfyjftem befiben ferner Die
franzöjijchen MandatSgebiete Togo, Kamerun fowie Syrien
und Libanongebiet.
Rechnungen:
Zur Verzollung find den Zoämtern unbeglaubigte Handelsfakturen
 vorzulegen. Diefe KechHnungen miüffen ent-Halten:
 genaue Inhaltsangabe, Brutto- und Nettogewicht
iowvie Make der KNijte und Wert der Ware in ffir. oder £

Ur prungsSzeugniffe:
Kür Sendungen nach Dahomey, Zoao und Kamerun find
Urfprungszeugniffe in Dreifadher Ausfertiqung erforderlich
Die Beglaubigung erfolgt durch die Induftrie-, und Han:
befsfammer und durch das zuitändige franz. Konfulat.

IrfprungsSbezeichnung:
Sm Verkehr mit Eljenbeinküfte müffen alle Waren und
Umfihliekungen, welche den Anfchein franzöfifcher Her-{unit
 erwecken, mit „SImbort d’AÄAlnemaane“ markiert fein.

3ufinhaltserflärungen:
Softfendungen find außer der internat. Paketkarte und dem
itatiftifchen Anmieldefchein folgende Bonindhaltserfärungen
Geizufügen: Neu-HGebriden 2 deutfeh, franz. vder englifc,
Zt. Rierre und VMiquelon 2 franz, franz. Somalilaus 3
Franz.; ferner nach Senegal, franz. Sudan, franz. Guinea,
ARauritanien, Sljenbeinküifte, Dahomey, Ober-VBolta- und
Nigergebiet, franz. Hequatorialajrifa, Zvoqo und Kamerun
4 franz. Aolinhaltzerflärungen.

‚ofpflichtige Briefe:
Sejchloffene Brieffendungen (einfchl. Werthriefen) finb nach
den franzöfifchen Kolonien und Schußgebieten 3zuläffig
unter der Verwendung des grünen ZollfennzettelS, ausgenommen
 nad) Dahomey, franz. Somalikfüjte, Madagaskar,
Reunion, Guadeloupe, Franz. Indien, Iundochina, Nenuhebriven
 und Neunkaledonien.
Tunis.

nflinhHaltserflärungen:
Außer internat. Paketfarte und ftatijtijghgen Aumeldefchei
jind Poftpaketen eine, bei Leitung über Aranfreich 2 N
ZollinhaltserMärungen beizufügen. ' Cr 2 PERS

Rechnungen:
Die Vorlage. von Konfulatsfakturen wird nich
K ot verlangt
auch wenn e8 fich um Waren handelt, Die rt
HerzDdllt werden. DIS mal Bein Sihett

IrfprungSzeugniffe:
Für Waren deutfehen Urfprungs und deutfche
na en res mi A En an Norlane ee
euaniffes nicht erforberlich, um Di “Mei nA
aung zu beaunfbruchen. m die Meiftbeaqünfti-Syrien

 und Grokbrifannien liche Seite 108.
            
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