Contents : Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

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3. Für das Etatjahr 1914 bestand eine, Spezialrechnung für die Verbesserung der Schifisbestückung
auf Grund des Bauprogrammgesetzes vom 30. März 1912, die Compte de Depenses Afferentes aux Amtlioations
 de l’Armement Naval. Die betreffenden Ausgaben wurden auf Grund von Vorschüssen des Schatzamtes
 getätigt, wurden aber im Etat nicht ausgewiesen, so daß sie bei der Aufarbeitung nicht herangezogen
 werden konnten.
4. Für die Gestaltung der Marineausgaben des Nachkriegsetats ist von Bedeutung, daß der Marineminister
 auf Grund des Artikel 246 des Finanzgesetzes ermächtigt ist, auf eigene Rechnung unbrauchbares
 und veraltetes Material zu verkaufen und den Erlös, anstatt ihn der Staatskasse zufallen zu lassen.
für laufende Bedürfnisse der Ausrüstung zu verwenden‘).
Es ist anzunehmen, daß für den Etat von 1925 noch weitere finanzielle Maßnahmen (vor allem Nachtragsbewilligungen)
 in Frage kommen, die den Ausgabenstand beeinflussen,
Die Gegenüberstellung der Ausgaben für die Marine für 1914 und 1925 zeigt nach den Ergebnissen der
Aufarbeitung unter Vorbehalt aller oben erwähnten Einschränkungen folgendes Bild:
1914 1925
Original- Vorkriegsziffern
 kaufkraft
in 1000 fr.
i. Ministerium und Zentralverwaltung... 3 589 12 464 2770
2, Übrige Verwaltung, Intendanturen ... 6 889 22 135 4919
3. Soldausgaben.............«-=+--+-- 74878 200 336 44 519
4. Teuerungszulagen »..........400005 — 6 168 1371
5. Verschiedene Personalausgaben ...... 487 17 202 3 823
6. Verpflegung, Bekleidung, Unterkunft. 76 065 223 491 49 665
7. Sanitätswesen er een 6 769 14 949 3/322
8. Ausbildung, Versuchsanstalten ....... 4.929 16 890 3 753
9. Transport, Schiffsbewegung ......... 4.179 26 603 5912
10. Bewaffnung rer er erkennen: 106.086 108.256 24 057
11. Neubauten und Reparaturen von Schiffen,
 Werften, Arsenalen............. " 189468 530 608 117 913
12. Küstenverteidigung, Häfen, Flottenstützpunkte
 .. 1.247044 e rare een 095 43 565 9 681
13. Verschiedene 1. 44.144 Frl 1.335 1 001 221
14. Pensionen, Unterstützungen ......... 51343 184 487 40 997
Insgesamt .... 537062 1 408 155 312 923
d. Die militärische Luftfahrt.
1. Allgemeines,
In Frankreich ist die militärische Luftfahrt bis heute noch nicht in einer Hand vereint wie in Großbritannien
 und Italien, sondern gehört zu den Kompetenzen mehrerer Ministerien. Das Für und Wider
der Einrichtung eines selbständigen Luftfahrtministeriums in Frankreich ist vielfach erörtert worden?).
Die Vertreter einer selbständigen Luftwaffe betonen, daß nur von einer einheitlichen Leitung ein Gesamtprogramm
 aufgestellt werden könne, daß erhebliche Ersparnisse möglich seien durch den Abbau
von Doppelstellen und durch die Vereinheitlichung des Etats, daß sich schließlich militärorganisatorische
Vorteile ergeben würden, wie zweckdienliche Verwendung des Personals, einheitliche Regelung des Avancements.
 Von den Gegnern einer einheitlichen Waffe wird insbesondere angeführt, daß gewisse Lufteinheiten
 speziell mit der Marine derartig eng verbunden sind, daß eine Trennung nur zum Schaden der
Manövrierfähigkeit der betreffenden Flottenbestände erfolgen könnte. Die modernen Kriegsschiffe sind
in der Regel von vornherein mit einem bestimmten Bestand an Flugzeugen ausgerüstet (die drei neuen
Kreuzer der »Primauguet«-Klasse sollen je sechs Flugzeuge erhalten), und die Bemannung der Flugzeuge,
beispielsweise der Beobachtungsflugzeuge mit Beobachtungsoffizieren, ist zwangsläufig vom Marinepersonal
 zu stellen, so daß eine exakte Trennung in vielen Fällen unmöglich sein wird. Abgesehen
von der militärorganisatorischen Bedeutung dieser Fragen ergeben sich für die vorliegende Aufarbeitung
der etatmäßigen Ausgaben für die militärische Luftfahrt durch die erforderliche Aussonderung aus
den Etats des Heeres und der Marine besondere Schwierigkeiten und die Möglichkeit von Fehlerquellen.
*) Vgl. 8. 1538 Anm. *.
2) Insbesondere in dem amtlichen Gutachten eines Regierungsvertreters vor der Deputiertenkammer vom Dezember 1922
            
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