186 Zwõlftes Buch. Erstes Kapitel.
Verkehrs bewirkte eine Arbeitsteilung in der Volkswirtschaft
über die agrarische Einförmigkeit früherer Zeiten hinaus: der
Handel war früher da, als das Gewerbe, er erzeugte das freiere
Handwerk. Dieser Handel als ständiger und ohne größere
Unterbrechungen andauernder, berufsmäßig ausgebildeter Zweig
der Volkswirtschaft bestand aber erst seit der Ausbildung regel⸗
mäßiger Wochenmärkte, d. h. in den Anfängen seit Ende des
10. Jahrhunderts, völlig ausgeprägt erst seit der Wende etwa
des 11. und 12. Jahrhunderts!.
Indem aber eine so allgemein wirkende Ursache gewerblichen
Fortschrittes eintrat, war es unmöglich, daß ihr Einfluß sich
auf die Grundherrschaft und deren hörige Handwerker allein be—
schränkte. Die städtische Bevölkerung auch außerhalb der grund—
hörigen Bestandteile öffnete sich der neuen Anregung. Zwar
waren die altfreien Bürger, wie sie sicher übrigens nur für die
Städte Mainz, Trier, Köln und Magdeburg nachzuweisen sind,
wohl der Regel nach in die werdende Großkaufmannschaft des
11. und 12. Jahrhunderts aufgegangen, und dieser hatte sich
vielleicht auch manch minderfreies Element der städtischen Ein—
wohner zugesellt. Aber neben diesem Kreis lebte doch noch
eine Menge einst höriger Elemente, die eben in diesen Zeiten,
unter den Ottonen und Saliern, sich zu heben begannen: in
Worms, in Speier, in Mainz verschwindet jede alte Unfreiheit
schon um die Mitte des 11. Jahrhunderts. Wie mußten nun
diese Bevölkerungsschichten, die Pioniere gleichsam des freiheit—
lichen Fortschrittes der frühmittelalterlichen Hörigkeit, mit Be—
gierde den neuen handwerklichen Berufsformen zustreben, die
eine Arbeit für wechselnde Kunden, ja eine Produktion für in
Bildung begriffene Marktverhältnisse versprachen.
Und nicht bloß die tieferen Bevölkerungsschichten der Städte
versuchten sich in gewerblicher Thätigkeit; ihnen zur Seite tra—
ten hörige Handwerker vom Lande. Innerhalb der Grundherr⸗
schaften hatten viele Grundholde gesessen, die wirtschaftlich halb
Rathgen, die Entstehung der Maͤrkte in Deutschland, Diss. Straß—
burg (1881). S. 62 ff., vgl. dazu Schulte, Zeitschr. für die Gesch. des
Oberrheins, N.F. 5, 1550 Anm. 1.