Full text: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Ungarn 
{naarn. 
BertragSverhHältnis: & 
Gegenfeitige Meijtbeglinftigung. Proviforifches Ablommen 
zur Regelung der Gbeiderfeitigen Wwirtfdhaftlichen Be- 
ziehungen vom 1. Suni 1920. Ablauf drei Monate nach 
Riündiauna. 
Zölle: 
Die Zölle find Gewicht8zölle,. Sie find in Goldmährung 
Feitgefegt. Bei Zahlung der Zölle in Papierwährung wird 
ein Aufgeld erhoben. 
Deutfche Konfulate: 
Bubdapeit (GC). 
SefchäftSfprache: 
Sm ÄAuslandvberkehr meilt Deutich. 
DBerfandvorfichriften. 
Benleitpapiere zu Bahnfendungen: 
1 intern. Frachtbrief nebit Duplikat (deutfcher Vordrud), 
L jtatijtifcgher Anmeldejchein, 2 deutfh-Franzöfifhe RZoldekia- 
rationen, 1 Rechnung. 
Begleitpapiere zu Poftfendungen: 
1 Austandspafetkarte, 1 ftatiftifdher Anmeldefchein, 3 Zoll- 
inhaktserHärungen | in deutfcher, ungarifcher, franzöfifcher 
yder enaliicher Syrache, 1 Recmung. 
Seo , . 
m Verkehr über DefterveichH und die Tichehoflomwakei 
fönnen die Sendungen mit internationalem Frachtbrief aufs 
geliefert werden, Nachnahmen und Intereffedeklaration find 
zugelaffen. Frankaturzmwang befteht nicht. Zradtiüber- 
meifungen find zuläffig. Nebergang {ft bon Staat zu Staat 
borzuidhreiben. Teilfrankaturen find nur bias zur Lanhes- 
arenze zuäffig. 
RonfulatsSfakturen: ich. 
(68 ak feine Ronfutbataiakturen erforderlich. 
Ariprungszeugniffe: 
Für eine Anzahl von Waren wird bei Der Ginfuhr in 
Ungarn ein Urfprungszeitgnis verlangt, wenn fie nach dem 
niedrigeren Zolliaßg des franzöfifeh-ungarijchen Sanbdels- 
ablommens verzollt werden follen. 
Die Urfprungszeugniffe müffen von der für den Auf- 
gabeort zuftändigen HandelSkammer ausgejtellt fein. Cine 
A bom zuitändiaen Rondulat iit nicht erforber- 
Sn dem Urfprungszeugniz muß unter allen Umftänden 
ber Erzeuger der Waren angegeben werden. 
Bei Poftpaketen if ein Urfpramgszeugnis nur erforder: 
fich, wenn die Waren an einen unaariichen Wiederverkäufer 
berfauft werben. 
Für welche Artikel ein UrfprungsSzeugnts erforderlich it, 
erteilt die Xudaitrie- und Handelskammer nähere MNurSkunft. 
Beifügung von Rechnungen: 
Zur Befchleumigung der zollamtlichen Abfertigung ift Den 
Bofjtpaketen und Poftfrachtitücen nah Ungarn eine Kech- 
mung oder eine. Ab{Hnift Zavon beizufügen. Die Rechnungen 
find den Paketen wicht offen beizufügen, fondern in Die 
Paotete zu legen. Gehören zu einer Gejamtjendung an Den- 
Jelben Empfänger mehrere Pakete, ID genügt e5, Wenn EINEN 
Paked eine Gejamtrechnung beigefügt wird. Alzdann ift 
jedoch erforderlich, daß der AWbfender die LPakete mit jort- 
laufenden Nummern verfieht, in den ZoWinhHaktzerNärungen 
unter Bezeichnung der Iaufenden Kummer angibt, In 
welchen: Paket fih die Nednung befindet, und in der Hufe 
cOrift Diefes Pakete8 vermerkt: SEinlienend Rechnung für 
Die Batete Nr. 1 hi8g Nr... 
Den Bahnfjendungen {ft ebenfall® eine unbeglaubigte 
Rechnung beizufügen. 
Nur folche Faktıuren dürfen von den Zollämtern ange 
1ommen werben, welche die Unterfchrift oder den Stempel: 
ıbdruck der die Ware kiefernden Fabrik oder Firma tragen 
Die Kaktıra hat überdie®% die Nummern, Zeichen und 
Sattımg fotmwie daS Roh- oder Heingewict ber Ware, Die dem 
Berkaufe zuarunde kegende Menge und den PreizZ Der 
Ware, dann die Schlurkfumme deS ganzen Fakturamvertes in 
Buchjtaben und Ziffern zu enthalten, Korrigierte Fakturen 
dürfen nicht angenommen werden, wenn die Korrekturen 
Eon der ausitellenden Nirma nicht befonders beakaubigt 
110. 
Ztamm- und Zollinhaltserflärung: 
Bes Erleichterung Des WBerzollungsverfahren i{jt der 
ausländifche Abfender verpflichtet, die Angaben über Die 
für daß Zolnlgebiet oder für die Durchfuhr durch DdaSfelbe 
beitimmten Sendungen in befonderen, den Frachtboku- 
menten beizulchliebenden f{fOriftlichen Srffärungen anzı- 
zeben, 5. bh. die Sendung auch feinerfeitS zu deflarieren. 
Diefe befondere fOriftliche Erklärung {ft im SCijenbahn= und 
Zchiffahrt&verkehr die StammerHärung, im Pojtverkehr Die 
Zollinhaktserklärung, Die Stammerklärung (3Zolinhalts: 
ertlärumg) Hat einerfeit® den Zmwec, daß die Partei, welche 
die Ware für die Zolbehandkung eingehend zu deflarieren 
hat, die Angaben der Stammerklärung bei der Warendekla- 
*atlon verwenden kann, andererfeitZ dient fie Dazu, Daß 
das Zollamt auf Grund vderfelben die Richtigkeit der für die 
Bollbehandkunmg abgegebenen Warenerkärung überprüfen 
ınd im Kalle einer mündlichen Ertlärung fomwie bei unter. 
;affener Vorführung der Ware den Inhalt der Sendung 
md die zur Berzollung notwendigen Anaaben aus der 
ZtammerfNärung feftftellen Fanıt. 
Die Stammerflärung (ZoßinhaltZerfärung) hat genaue 
Angaben über alle zu enthalten, mas für die Zeftfeßung 
der Bollichuld makgebend fein kann, Wenn der Abfender 
5ie Ware nicht mach ihrer zolltarijarifdhen Benennung dekla 
tiert hat, fo ift zur Angabe der Sattuma der Ware in der 
Stammerflärung nicht die allgemeine Bezeichnung, Fondern 
die handelziübliche Bezeichnung Dverfelben erfichtlich zu 
machen, 3. B. fatt Eifenivaren, Baummollivaren, Toiletten. 
ırfitel: „Tafchenmeffer“, „SFutterftoffe au3 Baumwolle“, 
‚Mundiwalier“ ufw. Der AWofender Tanz die Stamm: 
»rMNärungen in einer für die Frachtbriefe Durch Inter- 
rationale Nehereinftommen feitaefebten Sbrache ausftellen 
Sm Straßen-, Keifenden-, einen Grenz. und Yuftber: 
‘ehr find feine StammerHNärungen beizugeben, Deszaleien 
fann die Beigabe von Stammertlärungen im Frachtverkfehr 
mit unbedingt zollfreien Malfenartiteln (mie 2%. B. Rohe, 
Srde, Stroh ufmw.) unterbleiben. 
Die mit der Loft eingehenden Pakete und Wertpakete 
müffen bon dem Abjender mit einer in ungarifder, Deutfcer 
ober franzöfijher Sprache ausSgeftellten ZowlinhaltZerNärung 
herfehen fein, au welcher zu erjehen ift: 
a) Erzeugungs- und Herkunftsland, 
b) Name und Wohnort des Empfänger28, 
ce) Bahl ver einzelnen zu der Inhalktserklärung zugehöri: 
zen Poftititcke, ; 
d) Art der in jedem Poftitück enthaltenen Waren. nach 
hHrer LandeZüblichen Bezeichnung, 
e) Ort und Tag der Ausitelung der IYubaktzerNärung, 
fi Name des Verfenber8. 
‚Der Verfender vermerkt die Beigabe der Zollinhalts. 
rffärumg auf der Poftbegleitabreffe. Chenfo {ft Die etwaige 
Beigabe vom Keblausbefcheinigungen, Urfprungszeugniffen 
Zefonderen Bewilligungen und fonftiaen Beftätiaungen und 
Zeuaniifen zu vermerken. 
ZollinhHaktserkärungen find nicht zu verlangen bei Poft. 
jtücen mit Akten, Urkunden und anderen Schriften und 
bei Zeitungen einzeln oder in Verfehlüften. 
Die Zoßinhaltserfärung bei Briefen mit z0Wpflidhtigem 
Snhalkt wird erfebt durch einen vom Berfender dem Briefe 
heizufügenden grünen Zettel mit der Auffchrift Zoll 
(Dovtane), auf weichem Sattung, Gewicht und Wert ber 
Klare erfichtlich gemacht it.
	        
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