Ungarn
{naarn.
BertragSverhHältnis: &
Gegenfeitige Meijtbeglinftigung. Proviforifches Ablommen
zur Regelung der Gbeiderfeitigen Wwirtfdhaftlichen Be-
ziehungen vom 1. Suni 1920. Ablauf drei Monate nach
Riündiauna.
Zölle:
Die Zölle find Gewicht8zölle,. Sie find in Goldmährung
Feitgefegt. Bei Zahlung der Zölle in Papierwährung wird
ein Aufgeld erhoben.
Deutfche Konfulate:
Bubdapeit (GC).
SefchäftSfprache:
Sm ÄAuslandvberkehr meilt Deutich.
DBerfandvorfichriften.
Benleitpapiere zu Bahnfendungen:
1 intern. Frachtbrief nebit Duplikat (deutfcher Vordrud),
L jtatijtifcgher Anmeldejchein, 2 deutfh-Franzöfifhe RZoldekia-
rationen, 1 Rechnung.
Begleitpapiere zu Poftfendungen:
1 Austandspafetkarte, 1 ftatiftifdher Anmeldefchein, 3 Zoll-
inhaktserHärungen | in deutfcher, ungarifcher, franzöfifcher
yder enaliicher Syrache, 1 Recmung.
Seo , .
m Verkehr über DefterveichH und die Tichehoflomwakei
fönnen die Sendungen mit internationalem Frachtbrief aufs
geliefert werden, Nachnahmen und Intereffedeklaration find
zugelaffen. Frankaturzmwang befteht nicht. Zradtiüber-
meifungen find zuläffig. Nebergang {ft bon Staat zu Staat
borzuidhreiben. Teilfrankaturen find nur bias zur Lanhes-
arenze zuäffig.
RonfulatsSfakturen: ich.
(68 ak feine Ronfutbataiakturen erforderlich.
Ariprungszeugniffe:
Für eine Anzahl von Waren wird bei Der Ginfuhr in
Ungarn ein Urfprungszeitgnis verlangt, wenn fie nach dem
niedrigeren Zolliaßg des franzöfifeh-ungarijchen Sanbdels-
ablommens verzollt werden follen.
Die Urfprungszeugniffe müffen von der für den Auf-
gabeort zuftändigen HandelSkammer ausgejtellt fein. Cine
A bom zuitändiaen Rondulat iit nicht erforber-
Sn dem Urfprungszeugniz muß unter allen Umftänden
ber Erzeuger der Waren angegeben werden.
Bei Poftpaketen if ein Urfpramgszeugnis nur erforder:
fich, wenn die Waren an einen unaariichen Wiederverkäufer
berfauft werben.
Für welche Artikel ein UrfprungsSzeugnts erforderlich it,
erteilt die Xudaitrie- und Handelskammer nähere MNurSkunft.
Beifügung von Rechnungen:
Zur Befchleumigung der zollamtlichen Abfertigung ift Den
Bofjtpaketen und Poftfrachtitücen nah Ungarn eine Kech-
mung oder eine. Ab{Hnift Zavon beizufügen. Die Rechnungen
find den Paketen wicht offen beizufügen, fondern in Die
Paotete zu legen. Gehören zu einer Gejamtjendung an Den-
Jelben Empfänger mehrere Pakete, ID genügt e5, Wenn EINEN
Paked eine Gejamtrechnung beigefügt wird. Alzdann ift
jedoch erforderlich, daß der AWbfender die LPakete mit jort-
laufenden Nummern verfieht, in den ZoWinhHaktzerNärungen
unter Bezeichnung der Iaufenden Kummer angibt, In
welchen: Paket fih die Nednung befindet, und in der Hufe
cOrift Diefes Pakete8 vermerkt: SEinlienend Rechnung für
Die Batete Nr. 1 hi8g Nr...
Den Bahnfjendungen {ft ebenfall® eine unbeglaubigte
Rechnung beizufügen.
Nur folche Faktıuren dürfen von den Zollämtern ange
1ommen werben, welche die Unterfchrift oder den Stempel:
ıbdruck der die Ware kiefernden Fabrik oder Firma tragen
Die Kaktıra hat überdie®% die Nummern, Zeichen und
Sattımg fotmwie daS Roh- oder Heingewict ber Ware, Die dem
Berkaufe zuarunde kegende Menge und den PreizZ Der
Ware, dann die Schlurkfumme deS ganzen Fakturamvertes in
Buchjtaben und Ziffern zu enthalten, Korrigierte Fakturen
dürfen nicht angenommen werden, wenn die Korrekturen
Eon der ausitellenden Nirma nicht befonders beakaubigt
110.
Ztamm- und Zollinhaltserflärung:
Bes Erleichterung Des WBerzollungsverfahren i{jt der
ausländifche Abfender verpflichtet, die Angaben über Die
für daß Zolnlgebiet oder für die Durchfuhr durch DdaSfelbe
beitimmten Sendungen in befonderen, den Frachtboku-
menten beizulchliebenden f{fOriftlichen Srffärungen anzı-
zeben, 5. bh. die Sendung auch feinerfeitS zu deflarieren.
Diefe befondere fOriftliche Erklärung {ft im SCijenbahn= und
Zchiffahrt&verkehr die StammerHärung, im Pojtverkehr Die
Zollinhaktserklärung, Die Stammerklärung (3Zolinhalts:
ertlärumg) Hat einerfeit® den Zmwec, daß die Partei, welche
die Ware für die Zolbehandkung eingehend zu deflarieren
hat, die Angaben der Stammerklärung bei der Warendekla-
*atlon verwenden kann, andererfeitZ dient fie Dazu, Daß
das Zollamt auf Grund vderfelben die Richtigkeit der für die
Bollbehandkunmg abgegebenen Warenerkärung überprüfen
ınd im Kalle einer mündlichen Ertlärung fomwie bei unter.
;affener Vorführung der Ware den Inhalt der Sendung
md die zur Berzollung notwendigen Anaaben aus der
ZtammerfNärung feftftellen Fanıt.
Die Stammerflärung (ZoßinhaltZerfärung) hat genaue
Angaben über alle zu enthalten, mas für die Zeftfeßung
der Bollichuld makgebend fein kann, Wenn der Abfender
5ie Ware nicht mach ihrer zolltarijarifdhen Benennung dekla
tiert hat, fo ift zur Angabe der Sattuma der Ware in der
Stammerflärung nicht die allgemeine Bezeichnung, Fondern
die handelziübliche Bezeichnung Dverfelben erfichtlich zu
machen, 3. B. fatt Eifenivaren, Baummollivaren, Toiletten.
ırfitel: „Tafchenmeffer“, „SFutterftoffe au3 Baumwolle“,
‚Mundiwalier“ ufw. Der AWofender Tanz die Stamm:
»rMNärungen in einer für die Frachtbriefe Durch Inter-
rationale Nehereinftommen feitaefebten Sbrache ausftellen
Sm Straßen-, Keifenden-, einen Grenz. und Yuftber:
‘ehr find feine StammerHNärungen beizugeben, Deszaleien
fann die Beigabe von Stammertlärungen im Frachtverkfehr
mit unbedingt zollfreien Malfenartiteln (mie 2%. B. Rohe,
Srde, Stroh ufmw.) unterbleiben.
Die mit der Loft eingehenden Pakete und Wertpakete
müffen bon dem Abjender mit einer in ungarifder, Deutfcer
ober franzöfijher Sprache ausSgeftellten ZowlinhaltZerNärung
herfehen fein, au welcher zu erjehen ift:
a) Erzeugungs- und Herkunftsland,
b) Name und Wohnort des Empfänger28,
ce) Bahl ver einzelnen zu der Inhalktserklärung zugehöri:
zen Poftititcke, ;
d) Art der in jedem Poftitück enthaltenen Waren. nach
hHrer LandeZüblichen Bezeichnung,
e) Ort und Tag der Ausitelung der IYubaktzerNärung,
fi Name des Verfenber8.
‚Der Verfender vermerkt die Beigabe der Zollinhalts.
rffärumg auf der Poftbegleitabreffe. Chenfo {ft Die etwaige
Beigabe vom Keblausbefcheinigungen, Urfprungszeugniffen
Zefonderen Bewilligungen und fonftiaen Beftätiaungen und
Zeuaniifen zu vermerken.
ZollinhHaktserkärungen find nicht zu verlangen bei Poft.
jtücen mit Akten, Urkunden und anderen Schriften und
bei Zeitungen einzeln oder in Verfehlüften.
Die Zoßinhaltserfärung bei Briefen mit z0Wpflidhtigem
Snhalkt wird erfebt durch einen vom Berfender dem Briefe
heizufügenden grünen Zettel mit der Auffchrift Zoll
(Dovtane), auf weichem Sattung, Gewicht und Wert ber
Klare erfichtlich gemacht it.