Contents : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs  Bank-  und  Finanzwirtschaft.

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Türen,  als  sie  die  Ersparnisse,  die  sie  kurz  vor  Ausbruch  des  Krieges
ihren  Banken  anvertraut  hatten,  abzuheben  wünschten.  Im  Monat  Oktober ­
  liegt  die  Mehrzahl  der  Fälligkeitstermine  für  die  Kouponszahlungen.
Viele  französische  und  ausländische  Unternehmen  stützen  sich  auf
die  erlassenen  Moratorien  und  zahlen  ihre  Zinsen  nicht.  Auch  die  französischen ­
  Banken  machten  zum  Teil  vom  Moratorium  der  Dividendenund
  Zinszahlungen  Gebrauch,  ja  die  Zurückhaltung  ihrer  Dividenden
war  durch  Dekret  vom  13.  September  1914  geboten.  Es  bestimmte
nämlich:  „Diejenigen  Gesellschaften,  die  Dividenden  entrichten,  verzichten ­
  damit  eo  ipso  auf  die  ihnen  im  Moratorium  bewilligten  Erleichterungen“. ­

So  war  es  verständlich,  daß  der  Credit  Lyonnais,  das  älteste  und
angesehenste  Bankinstitut,  erklärte,  und  zwar  im  Monat  August,  auf
Anordnung  der  französischen  Regierung  seine  Restdividende  von  12,5
Mül.  Eres,  für  das  Jahr  1913  nicht  zahlen  zu  können.  Hierin  wurde
von  vielen  Seiten  das  erste,  untrügliche  Zeichen  des  vollkommenen  Zusammenbruchs ­
  des  französischen  Depositenbanksystems  gesehen.  Der
Triumph  war  verfrüht,  denn  die  von  der  Bank  eingenommene  Haltung
war  gesetzlich  durchaus  geboten.  Auch  wenn  hier  keine  Verordnung
über  die  Nichtzahlung  der  Dividenden  Vorlage,  wären  die  Kreditbanken
gegenüber  ihren  Depositen-Gläubigern  geradezu  verpflichtet  gewesen,
ihre  Dividenden  zurückzuhalten.  Halten  die  Banken  den  Depositen-Gläubigern
  ihre  Einlagen  vor,  dann  dürfen  sie  naturgemäß  um  so  weniger
ihre  Gewinne  den  Aktionären  auszahlen.  Dies  würde  eine  ungerechtfertigte ­
  Bevorzugung  der  Aktionäre  vor  den  Deponenten  sein.
Zahlten  die  Banken  auch  ihre  eigenen  Dividenden  nicht,  so  hatten
sie  aber,  gemäß  ihres  Charakters  als  Bank,  der  Kundschaft  ihre
Dienste  für  die  Kouponseinlösungen  der  Staatsanleihen,  Aktien
usw.  zur  Verfügung  zu  stellen.  Zwar  hielten  nur  eine  kleine  Anzahl
der  ausländischen  Staaten,  so  die  Spanier,  Italiener,  Schweizer,
Holländer,  sowie  der  französische  Staat  und  die  großen  Eisenbahnen  ihren
Zinsendienst  aufrecht,  aber  die  Kreditbanken  trafen  keinerlei  Vorbereitungen ­
  für  die  Einlösung  der  von  den  fremden  Ländern  und  zum  Teil
heimischen  Gesellschaften  bercitgestellten  Zinsen.  Diese  Vernachlässigung ­
  eines  für  den  französischen  Rentner  so  wichtigen  Dienstes
verstieß  im  schärfsten  Maße  gegen  das  öffentliche  Interesse  und  löste
bald  heftige  Anklagen  aus.  Erst  unter  dem  Drucke  der  öffentlichen
Kritik  nahmen  die  Banken  den  Koupons-Einlösungsdienst  wieder  auf,
hielten  jedoch  dafür  die  Auszahlung  zurück.  Die  Pariser  Kaufleute
gaben  ihren  Bankverbindungen  Koupons,  die  von  den  Banken  bei  den
Anleiheschuldnern  auch  eingelöst  wurden.  Dagegen  bewirkten  sie  die
Auszahlung  des  Gegenwertes  an  ihre  Kunden  nicht,  sondern  suchten
die  Zahlung  hinauszuschieben.  Diese  unrechtmäßige  Vorenthaltung  der
Auszahlung  erregte  natürlich  in  den  Geschäftskreisen  wiederum  große
Erbitterung.  So  fiel  es  schwer,  den  an  sich  schon  durch  das  Versagen
der  Banken  gespannten  Verkehr  wieder  in  eine  regelrechte,  sichere  und
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