Metadata: Sittlichkeit in Ziffern?

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Dritter Teil. 
Statistik kennt lediglich „eheliche Geburten‘ und „uneheliche 
Geburten“ und registriert sie. Die weitere große Rubrik: „un- 
eheliche Geburten in der Ehe“ kennt und registriert sie nicht. 
Es mag ohne weiteres zugegeben werden, daß dies weder 
ihres Amtes sein kann, noch daß es sichere technische Mittel 
und Werkzeuge, genügende Kriterien gibt, auf Grund deren 
diese dritte Rubrik Existenzberechtigung erhalten könnte. Die 
Vaterschaft ist ein Mysterium und entzieht sich wissenschaft- 
licher Feststellung. Aber deshalb bleibt die statistische Ein- 
teilung der Geburten in eheliche und uneheliche nicht weniger 
irreleitend. Es ist auch aus diesem Grunde schon immer eine 
mißliche Sache, die moralische Superiorität eines Landes über 
ein anderes27 an der Hand einer in dem ersteren von beiden 
statistisch festgestellten geringeren Zahl illegitimer Geburten 
konstruieren zu wollen?7a, Kann doch die große Unbekannte der 
unehelichen Geburten in der Ehe, die von der Statistik den 
ehelichen Geburten zugezählt wird, sogar dergestalt sein, daß 
das tatsächliche Verhältnis zwischen den ehelichen und den 
unehelichen Geburten das in der Statistik gefundene Verhält- 
nis wieder umkehrt?8, Das ceteris paribus statistisch weniger 
uneheliche Geburten aufweisende Land kann durch eine ent- 
sprechend höhere Zahl seiner Adulterini de facto die höhere 
reale Geburtenunehelichkeit aufweisen. Einzelnen, völlig un- 
beweisbaren Schätzungen zufolge soll die Zahl der durch Ehe- 
aus ärztlichen oder anderen offensichtlichen Gründen (es genügt nicht ein- 
mal die Angabe von Impotenz) seiner Frau nicht hat beiwohnen können. 
(C.C. 5 159—165.) 
27 Vgl. das Kapitel „Nationale Unterschiede“. 
27a Vgl. p. 30 unseres Buches. 
28 „Noch weniger hat der Statistiker zu untersuchen, ob der Ehemann 
der wirkliche Vater des Kindes sei. Daraus folgt jedoch allerdings, daß 
man ehelich geborene nicht ohne Unterschied ehelich gezeugte nennen darf, 
und daß in der Regel die Zahl der unehelich gezeugten die der unehelich 
geborenen beträchtlich übersteigt.“ (Bernoulli, 1. c., S. 123.)
	        
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