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c. Die Ausgaben für die koloniale Verwaltung.
Die Aufwendungen für die koloniale Verwaltung werden zum größten Teile aus eignen Einnahmen der
Kolonien gedeckt, die alle ihr eigenes Budget haben. Nur das koloniale Militärwesen wird vom Mutterlande
finanziert. Die Aufwendungen hierfür betrugen (in _1 000 fr.) _1914 203 714. 1925 (Originalziffern) 710 305.
in Vorkriegskaufkraft 157 845).
Verwaltungsausgaben für die Kolonien selbst sind in folgender Höhe im Etat des Mutterlandes aus-
zewiesen (in 1000 fr.) 1914 7.491, 1925 (Originalziffern) 9 752, (in Vorkriegskaufkraft 2167).
Hierunter befindet sich ein beträchtlicher Posten für die Verwaltung der Strafkolonien und den Straf-
vollzug an den dorthin deportierten Verbrechern,
Die Zuschüsse des Mutterlandes zu den einzelnen Kolonialetats sind von der Vorkriegszeit zur Nach-
kriegszeit ebenso wie die übrigen Kolonialausgaben bedeutend herabgegangen. Ihr Betrag ist aus folgender
Übersicht zu entnehmen:
1914 1925
Original- Vorkriegs-
ziffern kaufkraft
in 1000 fr,
Zuschuß an das Territoire du Sud (in Algier) ................... 4722 10.193 2.265
>» Lokalbudget von Guadeloupe .............+++-. 263
. 2 v0 La Reunion +. er rer 60
; zz? » St. Pierre und Miquelon ...... 109
* Da 9 der Kolonien im Stillen Ozean..... 174 ==
» Da von Neukaledonien. 4.1. . 0.044 325 171 38
; a? des Protektorats der Jles Wallis..... 25 10 ‘
> » » Spezialbudget der Neuen Hebriden ............. 350 600 133
» » » Generalbudget von Französisch-Äquatorialafrika. . 600 6 000 1.334
Außerordentlicher Zuschuß an das Generalbudget von Französisch-
Aqualtoriaika 5.7 EEE LE NE FE 932 5 287 1.175
Zuschuß an. Somaliland... 04-4702 re 50 HR en ee et 500 ;
» » das Lokalbudget von Französisch-Indien ........... 230
Staatszuschuß für Hospitaldienst in verschiedenen Kolonien ..... 130 20
Zuschuß des Staates an die Kolonien im Interesse von Schiffsregistern 121 >
Verschiedene Überweisungen an koloniale Eisenbahnen .......... 2556 n
Staatszuschüsse für die Eisenbahn in Celziar ................... 15700 10 900 2,423
Zuschuß an die Regierung von Tunis für die Eisenbahn ........ 1337
» für die kolonialen Eisenbahnkontrollen ................ 236 —
an Äquatorialafrika zur Bekämpfung der Schlafkrankheit _— 1.000 222
Insgesamt .... 28370 34 181 7596
d. Sonstige Ausgaben für Kolonialzwecke.
Die Förderung der kolonialen Wirtschaftsentwicklung und ‚des wirtschaftlichen Verkehrs zwischen
Kolonien und Mutterland geschieht zum Teile in Form von Subventionen. Diese sind infolge der Über-
nahme höherer Zinsgarantien für koloniale Eisenbahnen von 908 000 fr. im Jahre 1914 auf 4940 000
(1.098 000 fr. Vorkriegskaufkraft) 1925 gestiegen. Das Kolonialamt, das seit dem Dekret vom 29. Juni 1919
Agence Generale des Colonies heißt, dient vom Mutterlande her der Förderung der Handelsbeziehungen
zwischen Kolonien und Mutterland; ferner sind hier zu nennen der Versuchsgarten für Kolonialzwecke
in Versin und die Kolonialschule für die Vorbereitung von Kolonialbeamten.
IV. Die Kolonialausgaben Belgiens.
a. Allgemeines,
Der belgische Kolonialbesitz besteht aus zwei Teilen, dem Kongostaat und dem Mandatsgebiet Ruanda-
Urundi. Letzteres ist ein Teil Deutsch-Ostafrikas und ist wegen des territorialen Zusammenhanges mit dem
Kongostaat vom Völkerbund zur Verwaltung an Belgien übergeben worden. Dadurch, daß es sich bei
dem belgischen Kolonialbesitze um ein einziges zusammenhängendes Gebiet handelt. das durch die Unter-