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Die Wirkungen auf die Preise
Wir kennen zwei Arten von Monopolen, die natürlichen auf Grund
des Seltenheitsvorkommens eines Minerals oder einer Pflanze und die
gesetzlichen auf Grund einer Verfügung der Staatsgewalt. Die Ent-
wicklung geht dahin, alle natürlichen Monopole durch Heranziehung
neuer Fundorte oder Verwendung von Ersatzstoffen zu durchbrechen
und die Monopolisierungsmöglichkeit ausschließlich dem Staate vorzu-
behalten. Durch die Konzentration kommt es immer nur zu einer
Regelung, niemals zu einer Vernichtung der Konkurrenz. Der Irrtum
der herrschenden Volkswirtschaftslehre liegt eben darin, daß sie nur
den Unterschied zwischen Monopol und freier Konkurrenz kennt, daß
sie die Forderungen nach politischer Freiheit auf das wirtschaftliche
Leben übertrug, denn auf diese Weise geraten politische und wirtschaft-
liche Freiheit in einen unlösbaren Konflikt. Der moderne Kapitalismus
ist nur durch den schrankenlosen Individualismus gefährlich geworden;
er wird nicht umgebracht durch die Sozialisierung, sondern gerettet
durch die Organisierung. Die Konzentration läßt selbst in ihren äußersten
Formen, den Kartellen und Trusts, die Konkurrenz bestehen und ent-
wickelt sie sogar immer von neuem, und zwar sowohl vom Auslande
her als auch im Inlande.
Die Auslandskonkurrenz ist, da Einfuhrverbote gegen die Handels-
verträge verstoßen, nicht ausgeschaltet, sondern nur durch Fracht und
Zoll behindert. Die Frachtkosten fallen aber um so weniger ins Gewicht,
je höher die Arbeitsquote an den Herstellungskosten ist, am wenigsten
also bei hochwertigen Fabrikaten. Der Zollschutz ist aber in der Hand
der Gesetzgebung des eigenen Staates, die auf die Fähigkeit des be-
treffenden Produktionszweiges zur Kartellierung nur in negativem
Sinne Rücksicht nehmen wird. Der Schutzzoll begünstigt das Zustande-
kommen von Kartellen und Trusts, weil er besser ausgenützt werden
kann, wenn die Behinderung der Auslandskonkurrenz durch eine Regelung
der Inlandskonkurrenz ergänzt wird. Auf diese Weise kommt bei indu-
striellen Erzeugnissen der Schutzzoll in den Preisen vielfach erst zum Vor-
schein. Die in solchen Erzeugnissen häufige Überproduktion im Inlande
selbst hat nämlich zur Folge, daß der Inlandspreis oft weit unter dem
Niveau von Weltmarktpreis und Zoll zurückbleibt. Ohne besondere Organi-
sation gelangt er auf dieses Niveau nur dann, wenn die Ware ganz oder
teilweise aus dem Ausland bezogen werden muß. Die Regelung der Inlands-
konkurrenz durch Kartelle oder Trusts hat nun die gleiche Wirkung. Wenn
dann ein durch die Produktionskosten nicht gerechtfertigt hoher Preis
entsteht, so liegt die Schuld nicht an dem Kartell oder Trust, sondern
am Zoll, der sich in diesem Falle nicht auf einen bloßen Ausgleich der
Produktionskosten im Inlande mit jenen des Auslandes beschränkt.
Der Schutzzoll ist daher keine Voraussetzung der Konzentration,
die vielmehr auch im Zustande der Zollfreiheit möglich ist und vorkommt.