IL Befteuerung und Gerechtigkeit,
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Objekt der Befteuerung begrifflich — mie das eben hinfichtlich des
Einkommens der Fall {ft — nicht feftfteht. Hier würde es Faum
tunlich fein, einer auch nur einigermaßen erfchöpfenden Blick über
alle Divergenzen zu geben, die in der Einkommenfteuer immer
wieder zwifchen Recht und Wirklichkeit fich bemerkbar machen.
Einiges Wenige aber fei hervorgehoben.
So fchreibt das Einkommenfteuergefeß zum Beifpiel vor, daß die
Veranlagung des Einzelkaufmanns nach den Einkünften
jedes Gefchäftsjahres befonders zu erfolgen habe, Was
dies bedeutet, möge folgendes Kurze Beifpiel Mar machen: Im
Jahre 1925 hat ein Kaufmann ein Einkommen von etwa 5000 M.
Er unterliegt daher einer Einkommenfteuer von etwa 500 M.
Durch befonders günftige gefhäftliche Umftände erhöht fich fein
Eintommen im Sabre 1926 auf 80000 M. Es Handelt fih dabei
um ganz ausnahmsmweife Konjunkturgeminne und gefchäftliche Zus
fälle, die fich Kaum miederbholen dürften. Er zahlt dafür eine Steuer
son 22000 M, Das Yahr 1927 bringt ihın nur Berlufte. Während
der Yahre 1925/27 hat in dem vorgezeichneten Beifpiel der Kauf
mann alfo etwa 22500 M. an Einkommenfteuer entrichtet. In
diefem Fall ift mwefentlich, daß es dem Kaufmann nicht geftattet
ft, die drei in ihren Ergebniffen völlig verfchiedenen Gefchäfts-
jahre zufammenzurechnen und die Steuern auf Grund des dreis
jährigen Durchfchnitts zu zahlen, Dürfte er dies tun, fo
würde er für diefe drei Jahre Steuern für eine Summe von
85 000 M, : 3 — einem jährlichen Einkommen von 28 000 M. zu ent
richten haben. Die Steuer von 28000 M, beträgt jährlich
4700 M., für drei Jahre würde die Befteuerung alfo 14100 M,
ausmachen, Da er aber nach der heutigen Sefeßgebung in den
beiden Yahren 22500 M, hat entrichten müffen, macht für ibn
die Differenz zwifhen der Befteuerung nach den Einzeljahren
und der münfchenswerten Befteuerung nach dem dreijährigen
Durchfchnitt einen Unterfchied von 8400 M, aus. Es ift hier, zur
Verdeutlichung der großen Unterfchiede, das mittlere Jahr mit
zinem befonders hohen Einkommen gewählt worden, Kleinere Difz
Ferenzen zwifchen den einzelnen Gefchäftsjahren haben fich in der
Hinter ung Kegenden Periode [hmwankender Konjunktur aber ftändig
gezeigt, und es ift nicht zu leugnen, daß die Beftenerung der
Kaufmannfchaft durch die Vorfchrift, nach einzelnen Jahren Einz
fommenfteuer abzuführen, fih ganz mefentlich verfchärft