Full text: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

liqgen Wandel. Hier wird die ganze Flur (mit gewilfen 
Ausnahmen) durch einen einheitlidhen Derwaltungsakt 
unter die bisherigen Grundbefiker ganz neu aufgeteilt; 
jeder Eigentümer erhält jtatt der vielen, unzwecmäßig 
geformten, voneinander entfernten und vielleicht un- 
zugängliden Parzellen einen zujammenhängenden oder 
doch nur aus wenigen Stücken beftehenden, an einen Weg 
angrenzenden Befig in qünfjtiger Form, und zwar derart, 
daß der Wert des neuen Befiges dem des früheren Befites 
entjpricht; ja meijt überjteigt er ihn noch, weil die Be- 
jtellungskojten finken, ferner weil an Grenzen und Feld- 
wegen gefpart wird und die fo gewonnenen Bodenflächen 
auf die einzelnen Befigungen im Derhältnis ihres Wertes 
aufgeteilt werden. Überdies führt man aleichzeitig meift 
aud) alle notwendigen Bodenverbefjerungen, die abermals 
den Bodenwert jteigern, auf gemeinjame Kojten durch. 
Man kann nämlich bei diejer Gelegenheit Meliorationen 
am Jeichteften, bejten und ohne fühlbare Koften vornehmen: 
Die RückJicht auf die fonft. oft fo ftörenden Befiggrenzen 
fällt wea; ebenjo die Notwendigkeit, den einzelnen Grund- 
beliger für den Boden zu entj&ädigen, den Kanäle, Gräben 
und deraleidhhen erfordern; und die Meliorationskoften 
können, ohne Kredit aufzunehmen, dadırd) gedeckt werden, 
daß ein Teil des Flädhenzuwacdhjes (jiehe oben) nicht unter 
die Grundbejiger aufgeteilt, jondern verkauft wird. 
Die Zujammenlegungen find in vielen Staaten, ins- 
bejondere in Preußen, in großem Umfang und mit dem 
beiten Erfolg durchgeführt worden. Sie befeitigen bei der 
Befiedlung in Einzelhöfen alle oben angeführten Nachteile, 
bei der agefjchloffjenen dorfweijen Befiedlung alle bis auf 
einen: nämliq die mittlere Entfernung der Felder von 
den Wirtfqhaftshöfen; dieje wird deshalb nicht geändert, 
weil die Kommajjation- die Cage der beftehenden Anfied- 
[ungen unverändert Iäßt und es bei dorfweijer Befiedlung 
für die Frage jener mittleren Entfernung fait agleichaültig 
it, weldgem Hof ein bejtimmtes Grunödjtüc zugehört. 
c) Don Ausbau, Dereinödung jpricht man, 
wenn gleichzeitig mit der Sujammenlegung au die Dorf- 
anjiedlung aufgelöjt wird. Man verlegt dabei die bisher 
im Dorfe gelegenen Höje in die Flur, auf die einzelnen neu 
gebildeten Güter hinaus und jhafft fo nachträglich Einzel- 
höfe. Dabei wird auker den Dorteilen der Kommalfation 
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