liqgen Wandel. Hier wird die ganze Flur (mit gewilfen
Ausnahmen) durch einen einheitlidhen Derwaltungsakt
unter die bisherigen Grundbefiker ganz neu aufgeteilt;
jeder Eigentümer erhält jtatt der vielen, unzwecmäßig
geformten, voneinander entfernten und vielleicht unzugängliden
Parzellen einen zujammenhängenden oder
doch nur aus wenigen Stücken beftehenden, an einen Weg
angrenzenden Befig in qünfjtiger Form, und zwar derart,
daß der Wert des neuen Befiges dem des früheren Befites
entjpricht; ja meijt überjteigt er ihn noch, weil die Bejtellungskojten
finken, ferner weil an Grenzen und Feldwegen
gefpart wird und die fo gewonnenen Bodenflächen
auf die einzelnen Befigungen im Derhältnis ihres Wertes
aufgeteilt werden. Überdies führt man aleichzeitig meift
aud) alle notwendigen Bodenverbefjerungen, die abermals
den Bodenwert jteigern, auf gemeinjame Kojten durch.
Man kann nämlich bei diejer Gelegenheit Meliorationen
am Jeichteften, bejten und ohne fühlbare Koften vornehmen:
Die RückJicht auf die fonft. oft fo ftörenden Befiggrenzen
fällt wea; ebenjo die Notwendigkeit, den einzelnen Grundbeliger
für den Boden zu entj&ädigen, den Kanäle, Gräben
und deraleidhhen erfordern; und die Meliorationskoften
können, ohne Kredit aufzunehmen, dadırd) gedeckt werden,
daß ein Teil des Flädhenzuwacdhjes (jiehe oben) nicht unter
die Grundbejiger aufgeteilt, jondern verkauft wird.
Die Zujammenlegungen find in vielen Staaten, insbejondere
in Preußen, in großem Umfang und mit dem
beiten Erfolg durchgeführt worden. Sie befeitigen bei der
Befiedlung in Einzelhöfen alle oben angeführten Nachteile,
bei der agefjchloffjenen dorfweijen Befiedlung alle bis auf
einen: nämliq die mittlere Entfernung der Felder von
den Wirtfqhaftshöfen; dieje wird deshalb nicht geändert,
weil die Kommajjation- die Cage der beftehenden Anfied-[ungen
unverändert Iäßt und es bei dorfweijer Befiedlung
für die Frage jener mittleren Entfernung fait agleichaültig
it, weldgem Hof ein bejtimmtes Grunödjtüc zugehört.
c) Don Ausbau, Dereinödung jpricht man,
wenn gleichzeitig mit der Sujammenlegung au die Dorfanjiedlung
aufgelöjt wird. Man verlegt dabei die bisher
im Dorfe gelegenen Höje in die Flur, auf die einzelnen neu
gebildeten Güter hinaus und jhafft fo nachträglich Einzelhöfe.
Dabei wird auker den Dorteilen der Kommalfation
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