Full text: Die landwirtschaftliche Produktionspolitik in Österreich

Gebirasjhutt oder Abrutjdhung und dergleichen, dringend 
erfordert. Dieje bejondere Behandlungsweije wird in jedem 
einzelnen Falle von der Behörde genau vorgejchrieben 
und möglichjt geficdhert. 
Es ijt klar, daß die meilten der angeführten Dor- 
JOriften des Forjtgejekes nicht [jo fehr produktionspoliti- 
jden Charakter befigen, als den Standpunkt zum Aus- 
Öruc  bringen,. daß große öffentlidhe Interejjen an den 
Bejtand des Waldes überhaupt und dann fpezieller Kate- 
gorien von Wäldern . geknüpft find, vor welchen Ööffent- 
lien Interejjen die rein wirtfdhaftlidhen Interejjen der 
Grundeigentümer zurücktreten müljfen. 
Die angeführten Bejtimmungen des Forjtgejeges find 
überwiegend negativer Natur und überdies recht dürftig. 
Sie trejfen eine Reihe von forjtiqädlihen Handlungen 
überhaupt nicht; außerdem find fie nur fehr unvollkommen 
durchgeführt worden und es fehlt an der erforderlichen 
Anzahl von Forftoraganen für die vielen, ihnen durch das 
Gejeg übertragenen Aufgaben. Die Rechtsfolgen, welche 
an die Übertragung der forjtpolizeilihen Normen age- 
knüpft werden, find jerner zu milde — geringfügige Geld- 
jitzajen —, als daß fie auf den Waldbefiger abjchreckend 
wirken könnten. 
Endlich beanügt fih das Forftgefeß überwiegend damit, 
gewijfe als [Mädlich erachtete Handlungen zu verbieten; es 
jehreibt aber keine Handlungen pojitiv vor und trifft auch 
keine Dorkehrungen, um au nur die Befolaung jener 
Derbote zu fighern. . 
3. Mach beiden Richtungen ijt das Forjtgejeß in ge- 
wijjem Umfang dur [pezielle Candesgejeße er- 
gänzt worden. 
Die meiften Cänder haben angeordnet, daß in gewifjen, 
[änderweije verfchieden beitimmten Grenzen jede KHolz- 
fälung vorher bei der Behörde angemeldet werden muß. 
Diefe hat zu prüfen, ob nicht durch die beabfichtigte Holz- 
fällung eine gefjeklidhe Dorfchrift übertreten würde und fie 
in diejem Falle zu verbieten. Ferner enthalten dieje Ge- 
feße zumeifjt das Derbot, das Krummholz, das für die Bin- 
dung des Bodens in höheren Gebiraslaaen befonders 
wichtig ijt, abzubrennen. 
Weitergehende Normen enthalten die in Rede jtehenden 
Sandesaejeke für die Wildbachaebiete, „in denen eine be- 
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